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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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394<br />

Eine zunehmend von Bürgern genutzte Kommunikationsform stellt das Portal Frag-<br />

DenStaat.de dar, das sich als Sammelstelle für amtliche Informationen sieht, indem<br />

es Anfragen nach dem <strong>IFG</strong> gemeinsam mit den Antworten der Behörden auf seiner<br />

Website veröffentlicht. Die vermehrte Nutzung dieses Portals von Bürgern deutet auf<br />

einen erhöhten Informations- und Kommunikationsbedarf hin. Der Kommunikationsund<br />

Austauschbedarf von Bürgern über dieses Portal steht dem Interesse der Behörden<br />

gegenüber lieber im direkten Kontakt mit dem Bürger über <strong>des</strong>sen Informationsanspruch<br />

zu verhandeln.<br />

1 Struktur <strong>des</strong> normativen Konfliktbewältigungsprogramms<br />

nach <strong>IFG</strong><br />

Eine direkte Steuerungsmöglichkeit wäre eine Pflicht zur Informationsklassifizierung<br />

zwischen solchen Informationen, zu denen Zugang zu gewähren ist, und solchen, zu<br />

denen kein Zugang gewährt werden darf (→ S. 394). Die Informationstätigkeit der<br />

Behörden wird durch den BfDI (→ S. 395) beeinflusst, indem er zur Konfliktbewältigung<br />

im Einzelfall und darüber hinaus allgemein zur Konfliktprävention beiträgt. Soweit<br />

aufgrund der proaktiven Informationstätigkeit der Behörden gem. § 11 <strong>IFG</strong> (→<br />

S. 405) den Bürgerinnen und Bürgern bereits Informationen zur Verfügung gestellt<br />

werden, können insoweit Konflikte beim individuellen Informationszugangsbegehren<br />

erst gar nicht entstehen. Damit wirkt dies als Konfliktpräventionsmechanismus im<br />

Einzelfall, wobei der proaktiven Informationstätigkeit im Sinne von Open (Government)<br />

Data freilich ein viel umfassendere Ansatz der Beziehung zwischen Staat und<br />

den Bürgerinnen und Bürgern zugrunde liegt.<br />

2 Problemadäquanz dieses Programms<br />

2.1 Informationsklassifizierung<br />

Das <strong>IFG</strong> macht keine Änderungen in der Aktenführung durch Trennung von Unterlagen<br />

o. Ä. erforderlich, vielmehr sind erst zur Erfüllung eines konkreten Informationsbegehrens<br />

geschützte Informationen abzutrennen oder unkenntlich zu machen (vgl.<br />

§ 7 Abs. 2 <strong>IFG</strong>). 1644 Allerdings sind nach den Anwendungshinweisen <strong>des</strong> BMI die<br />

Akten zu Verfahren nach dem <strong>IFG</strong> von den betreffenden Sachakten, aus der die Information<br />

beantragt wird, zu trennen. Für jeden Antrag ist ein neuer Vorgang anzulegen,<br />

weil dies die statistische Erfassung von <strong>IFG</strong>-Anträgen erleichtert und damit zu-<br />

1644 BfDI, Anwendungshinweise, 5.

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