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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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Im Zeitraum 2006-2007 hat der BfDI in fünf Fällen eine förmliche Beanstandung ausgesprochen,<br />

im Zeitraum 2008-2009 waren es vier Fälle und im Zeitraum 2010-2011<br />

waren es zwei Fälle. 1675<br />

Seit 2008 stellen Bürger vermehrt auch Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen<br />

beim BfDI. Im Zeitraum 2008-2009 lagen die Antragszahlen bei 38 (nach Angaben<br />

<strong>des</strong> BfDI in der Behördenbefragung <strong>des</strong> Forschungsinstituts), im Zeitraum 2010-<br />

2011 betrugen sie 55 Anträge. Während der BfDI im ersten Zeitraum in 89,7% der<br />

Fälle den Informationszugang gewährte, wurde dieser in den Jahren 2010 bis 2011<br />

in 90% der Fälle gewährt. 1676 Seit 2011 sind die <strong>IFG</strong>-Fallzahlen <strong>des</strong> BfDI auch in der<br />

ressortübergreifenden Statistik <strong>des</strong> BMI enthalten.<br />

In Bezug auf das parallele Bestehen der außergerichtlichen Streitschlichtung über<br />

die Anrufung <strong>des</strong> BfDI und der Rechtsbehelfsverfahren ist für befragte Behörden<br />

nicht eindeutig, ob der BfDI im gerichtlichen Verfahren die Rolle <strong>des</strong> Beteiligten/Betroffenen<br />

einnimmt oder die <strong>des</strong> Sachverständigen (→ S. 363).<br />

2.2.2.1 Personalunion hinsichtlich Datenschutz und Informationsfreiheit<br />

Die Aufgaben und Befugnisse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten für die Informationsfreiheit<br />

werden gem. § 12 Abs. 2 <strong>IFG</strong> in Personalunion durch den Bun<strong>des</strong>beauftragten für<br />

den Datenschutz wahrgenommen. 1677 Dies wurde damit begründet, dass Erfahrungen<br />

im Ausland und in den Ländern, die bereits über <strong>Informationsfreiheitsgesetz</strong>e<br />

verfügten, zeigten, dass ein Beauftragter bürgernah Informationsfreiheit und Datenschutz<br />

in Ausgleich bringen konnte. 1678<br />

Dementsprechend wird die Bündelung bei einer Stelle wohl überwiegend 1679 befürwortet,<br />

weil es sich bei der Informationsfreiheit und beim Datenschutz um zwei Seiten<br />

einer Medaille handele. Angesichts der Datenschutzregeln im <strong>IFG</strong> ist von Synergieeffekten<br />

auszugehen. 1680 Demgegenüber wird argumentiert, dass der strukturelle Unterschied<br />

zwischen Datenschutz und Informationszugang und das latente Spannungsverhältnis<br />

zwischen beiden berücksichtigt werden müssten. Denn anders als<br />

beim Datenschutz habe beim Informationszugang der Antragsteller eine sehr viel<br />

1675 BfDI, 1. Tätigkeitsbericht 2006 und 2007, S. 25; Ders., 2. Tätigkeitsbericht 2008 und 2009, S. 35;<br />

Ders., 3. Tätigkeitsbericht 2010 und 2011, S. 38.<br />

1676 BfDI, 2. Tätigkeitsbericht 2008 und 2009, S. 35; Ders., 3. Tätigkeitsbericht 2010 und 2011, S. 38.<br />

1677 BfDI, Anwendungshinweise, 22.<br />

1678 Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Begründung zum <strong>IFG</strong>, BT-Drs. 15/4493, S. 17.<br />

1679 In diesem Sinne: Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten in Deutschland, DuD 2005,<br />

290; Jastrow/Schlatmann, <strong>IFG</strong>, § 12 Rn. 10 (bei Evaluierungsvorbehalt); Roth, in: Berger/Roth/Scheel,<br />

<strong>IFG</strong>, § 12 Rn. 7 f.; Schmitz/Jastrow, NVwZ 2005, 984 (986); Schoch, <strong>IFG</strong>, § 12 Rn. 54.<br />

1680 Schoch, <strong>IFG</strong>, § 12 Rn. 54.

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