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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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hörden diese Normen in den Interviews ergänzend zu ihren vorab gemachten Angaben<br />

in der Behördenbefragung aufführten.<br />

Den Ergebnissen der Behördenbefragung ist zu entnehmen, dass in der Gesamtheit<br />

Behörden vor allem § 6 Schutz <strong>des</strong> geistigen Eigentums (113) und von Betriebs- und<br />

Geschäftsgeheimnissen (298, gesamt: 411), § 5 Schutz personenbezogener Daten<br />

(387) sowie § 3 Nr. 4 <strong>IFG</strong> (Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht, Berufs- oder<br />

besonderes Amtsgeheimnis, 352) als Gründe für die Ablehnung von <strong>IFG</strong>-Anträgen<br />

angeben (s. Tabelle 29 und Abbildung 22). Die Daten der einzelnen Bun<strong>des</strong>behörden<br />

über die Anzahl ihrer Ablehnungen bzw. Teilablehnungen im Verhältnis zu ihren<br />

Antragszahlen ebenso wie über die Ablehnungsgründe im Verhältnis zu der Anzahl<br />

der Ablehnungen der Behörden können im Anhang 6 nachvollzogen werden.<br />

Eine niedrige Ablehnungsquote von ≤ 10% weisen das Bun<strong>des</strong>ministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), die Bun<strong>des</strong>anstalt für vereinigungsbedingte<br />

Sonderaufgaben (BvS), das Bun<strong>des</strong>amt für Familie und zivilgesellschaftliche<br />

Aufgaben (BaFzA) und das Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt (EBA) auf. Eine sehr<br />

hohe Ablehnungsquote von ≥ 70 % findet sich beim Bun<strong>des</strong>ministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Bun<strong>des</strong>präsidialamt (BPräsA), Generalbun<strong>des</strong>anwalt<br />

beim Bun<strong>des</strong>gerichtshof (GBA), dem Bun<strong>des</strong>amt für Verfassungsschutz<br />

(BfV), dem Bun<strong>des</strong>amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Bun<strong>des</strong>anstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dem Bun<strong>des</strong>zentralamt für<br />

Steuern (BZSt) und dem Friedrich-Löffler-Institut (vTI) (→ S. 510 f).<br />

Da die Ablehnungen regelmäßig in der spezifischen Stellung und Aufgabenstellung<br />

der betreffenden Behörden begründet liegen, weisen sie überwiegend einen deutlichen<br />

Bezug zu einem oder zwei bestimmten Ablehnungsgründen auf. So erklärt sich<br />

die hohe Ablehnungsquote beim BfV darüber, dass gem. § 3 Nr. 8 <strong>IFG</strong> ein Anspruch<br />

auf Informationszugang gegenüber Nachrichtendiensten nicht besteht (→ S. 129).<br />

Auch beim GBA ist die 100prozentige Ablehnung gem. § 3 Nr. 1 g) behördenbedingt<br />

erklärbar. Gleiches gilt für das Bun<strong>des</strong>präsidialamt, bei dem die wesentlichen Ablehnungsgründe<br />

„Regierungstätigkeit“ und „Informationen nicht (mehr) vorhanden“ zum<br />

Ausdruck bringen, dass zahlreiche Tätigkeiten verfassungsrechtlicher Natur und damit<br />

keine Verwaltungsaufgaben sind. 1009 Das BMU hat, wenn es um <strong>IFG</strong>-Anfragen<br />

geht, eine kleine Fallzahl, da hier das UIG zentrale Informationszugangsregelung<br />

bildet und Anfragen sich hauptsächlich auf umweltspezifische Informationen beziehen.<br />

Die abgelehnten Einzelfälle sind daher nicht aussagekräftig. Die 100prozentige<br />

Ablehnung auf Grundlage von § 2 Nr. 1 <strong>IFG</strong> beim vTI erklärt sich über seine Funktion<br />

1009 Vgl. Jastrow/Schlatmann, <strong>IFG</strong>, Rn. 40.

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