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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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durch den Zweck <strong>des</strong> <strong>IFG</strong>, wie er in der Gesetzesbegründung zu § 4 Abs. 1 (Schutz<br />

behördlicher Entscheidungsprozesse) formuliert sei, gefährdet. Hier heißt es:<br />

„Der Schutz interner Verwaltungsabläufe ist für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />

der gesetzlichen Verwaltungsaufgaben unerlässlich. Neben der ungestörten<br />

Entscheidungsfindung ist es auch Zweck <strong>des</strong> Gesetzes, eine vollständige und<br />

unbefangene behördliche Aktenführung zu gewährleisten, die den Gang <strong>des</strong><br />

Entscheidungsprozesses chronologisch und vollständig nachvollziehbar dokumentiert".<br />

832<br />

Folglich müsse es klarere Richtlinien geben, die regeln, was aktenwürdig sei und was<br />

nicht. Bisher gebe es dafür nur die Registraturrichtlinie (Interview-B2).<br />

Auf die Probleme, die Behörden im Verhältnis Bearbeitungszeit, Arbeits- und Verwaltungsaufwand<br />

und Personalressourcen wahrnehmen, ist in Kapitel 3.2.17.2. (→<br />

S. 217) eingegangen worden. Wie in Kapitel 3.2.17.2. (→ S. 217) ausgeführt, gaben<br />

nur 7 der 88 teilnehmenden Behörden an, aufgrund von <strong>IFG</strong>-Verpflichtungen neue<br />

Stellen im Zeitraum 2006 bis 2011 geschaffen zu haben. Eine Behörde hat eine halbe<br />

Stelle geschaffen, drei Behörden eine Stelle, eine Behörde 15 Stellen und eine<br />

Behörde zwischen 2006 und 2010 vier Stellen. In den Interviews befragte Behörden<br />

beklagten, dass ihnen die zur Erledigung der <strong>IFG</strong>-Anfragen notwendigen Personalmittel<br />

fehlen würden. Behörden, die in der Umfrageerhebung die Frage, ob durch<br />

<strong>IFG</strong>-Verpflichtungen nachteilige Effekte aufgetreten sind, bejaht haben, wiesen auf<br />

eine Mehrarbeit und zusätzlichen Verwaltungsaufwand hin. Der in den Interviews von<br />

Behörden gegebene Hinweis, dass sie Prioritäten setzen müssten, um ihre Aufgaben<br />

bewältigen zu können, bringt zum Ausdruck, dass die Bearbeitung von <strong>IFG</strong>-Anfragen<br />

als eine Mehrbelastung von Behörden wahrgenommen wird.<br />

Was die Teilnahme von Personal an Fortbildungen anbetrifft, so gaben 21 Behörden<br />

an, interne Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt zu haben, und 44 Behörden bejahten<br />

die Teilnahme an extern organisierten Fortbildungsmaßnahmen. Die unter den<br />

Behörden Zollverwaltung (interne und externe Fortbildung), BPOL (externe Fortbildung),<br />

WSV (externe Fortbildung) sowie DGUV (interne und externe Fortbildung)<br />

eingegebenen und addierten Antworten enthalten sowohl ja- als auch nein-Antworten<br />

(s. Tabelle 23 und Tabelle 24).<br />

832 BT-Drs. 15/4493, S. 12.

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