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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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153<br />

tergehenden Spezialvorschriften <strong>des</strong> EU-Rechts, wird davon ausgegangen, dass die<br />

TransparenzVO einen Min<strong>des</strong>tstandard darstellen soll. 523 Demgegenüber ist ein<br />

Nachrang <strong>des</strong> allgemeinen Informationszugangsrechts in Korea gem. Art. 4 Abs. 1<br />

OIDA, in Österreich gem. § 6 AuskpflG, in der Schweiz gem. Art. 4 lit. b BGÖ vorgesehen.<br />

Zu beachten ist in der Schweiz, dass sich der Zugang zu amtlichen Dokumenten,<br />

die persönliche Daten der Antragsteller enthalten, gem. Art. 3 Abs. 2 BGÖ nach<br />

Datenschutzrecht und nur hinsichtlich <strong>des</strong> Verfahrens nach BGÖ richtet. 524<br />

Regelungen zum Konkurrenzverhältnis in Schweden, den USA und der KEZaD waren<br />

nicht ersichtlich. Aus dem Charakter der KEZaD als Min<strong>des</strong>tstandard folgt, dass<br />

dieser Standard unabhängig von eventuell bestehenden Konkurrenzen eingehalten<br />

werden muss.<br />

2.2.5.4 Bewertung der Problemadäquanz <strong>des</strong> Konfliktlösungsprogramms<br />

<strong>des</strong> <strong>IFG</strong><br />

Sowohl die Regelung der parallelen Anwendbarkeit der Informationszugangsansprüche<br />

nach § 1 Abs. 3 <strong>IFG</strong> im Hinblick auf die Akteneinsichtsrechte nach § 29 VwVfG<br />

und § 25 SGB X als auch die Vorrangregel in § 1 Abs. 3 <strong>IFG</strong> sind nicht problemlos.<br />

Im ersteren Fall stellen sich zwar keine Probleme bei der Prüfung eines Informationszugangsanspruchs,<br />

wohl aber im Zusammenhang mit der dadurch anzuwenden<br />

Kostenregelung (→ S. 237), dem Rechtsweg (→ S. 356) oder dem Streitgegenstand<br />

(→ S. 358).<br />

Ob eine Regelung vorrangig im Sinne <strong>des</strong> § 1 Abs. 3 <strong>IFG</strong> ist, ist nicht immer einfach<br />

zu bestimmen. Dies gilt vor allem bei ungeschriebenen Akteneinsichtsrechten wie im<br />

Steuerrecht (→ S. 147 und 150). Am häufigsten traten Probleme bei der Abgrenzung<br />

zwischen Umweltinformationen und sonstigen Informationen auf (→ S. 145 und 150).<br />

Ebenso wie die Ergebnisse der Rechtsprechungsanalyse auf Probleme in der parallelen<br />

Anwendbarkeit <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> und von Akteneinsichtsrechten sowie in der Anwendung<br />

der Vorrangregel nach § 1 Abs. 3 <strong>IFG</strong> hinweisen, erklärten Behörden in den<br />

Interviews, Schwierigkeiten in der Abgrenzung zwischen <strong>IFG</strong> und UIG zu haben,<br />

wenn diese zwei Gesetze in der Anwendung im Konkurrenzverhältnis zueinander<br />

stehen. Behörden sehen auch Probleme in der Anwendung spezifischer Akteneinsichtsrechte<br />

nach § 29 VwVfG, § 30 AO, der ZPO und der StPO. Von Antragsteller-<br />

523 Meltzian, 208 ff.<br />

524 Maurer-Lambrou, Informationsfreiheit und Informationsrecht Jahrbuch 2008, 189 (193 f.).

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