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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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275<br />

teresse der Verwaltung am Schutz besonderer öffentlicher Belange und der Vertraulichkeit<br />

von Informationen wird durch ein normatives Konfliktbewältigungsprogramm<br />

in §§ 3 und 4 <strong>IFG</strong> reguliert. Danach hat grundsätzlich das Informationsinteresse in<br />

den dort einzeln aufgelisteten Fällen hinter dem Geheimhaltungsinteresse zurückzutreten.<br />

5.3.2 Problemadäquanz dieses Programms<br />

5.3.2.1 Problemanalyse Rechtsprechung und juristische Literatur<br />

Neben den bereits erwähnten allgemeinen Aspekten zur Bewältigung <strong>des</strong> Konfliktes<br />

zwischen Informations- und Geheimhaltungsinteressen sind bei den einzelnen Tatbeständen<br />

in den §§ 3 und 4 <strong>IFG</strong> sehr differenzierte Konfliktbewältigungsmechanismen<br />

enthalten, die nachfolgend differenziert untersucht werden. Zunächst soll aber<br />

der Regelungsmechanismus in Bezug auf die unterschiedlichen Formulierung <strong>des</strong><br />

Schutzniveaus in §§ 3 und 4 <strong>IFG</strong> betrachtet werden.<br />

5.3.2.1.1 Formulierung der Schutzniveaus<br />

Wie intensiv die Beeinträchtigung der öffentlichen Belange sein muss, damit sie ein<br />

Überwiegen gegenüber dem Informationsinteresse rechtfertigt, ist sehr unterschiedlich<br />

umschrieben. Die unterschiedlichen Formulierungen <strong>des</strong> Schutzniveaus werden<br />

als problematisch angesehen: 1010<br />

• „nachteilige Auswirkungen haben kann“ (§ 3 Nr. 1 <strong>IFG</strong>),<br />

• „gefährden kann“ (§ 3 Nr. 2 <strong>IFG</strong>),<br />

• „beeinträchtigt werden“ (§ 3 Nr. 3 <strong>IFG</strong>),<br />

• „geeignet wäre … zu beeinträchtigen“ (§ 3 Nr. 6 <strong>IFG</strong>) oder<br />

• „soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen<br />

der Erfolg … vereitelt würde“ (§ 4 Abs. 1 Satz 1 <strong>IFG</strong>).<br />

Auf Vorschlag <strong>des</strong> Innenausschusses <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages wurde das Wort<br />

„könnte“ in § 3 Nr. 1 <strong>IFG</strong> <strong>des</strong> Fraktionsentwurfs durch das Wort „kann“ ersetzt, um<br />

die Schutzstandards der öffentlichen Belange in § 3 Nr. 1 und 2 <strong>IFG</strong> zu vereinheitlichen.<br />

1011 Im Übrigen war eine Erläuterung der Unterschiede in der Gesetzesbegründung<br />

nicht ersichtlich. In den Anwendungshinweisen <strong>des</strong> BMI wird lediglich darauf<br />

verwiesen, dass – je nach Tatbestand – eine Prognose erforderlich ist. 1012 Die Ratio-<br />

1010 Schnabel, Informationsfreiheit und Informationsrecht Jahrbuch 2011, 153 (155); Schoch, <strong>IFG</strong>,<br />

Vorb §§ 3 bis 6 Rn. 33.<br />

1011 Innenausschuss, BT-Drs. 15/5606, S. 3, 5.<br />

1012 BMI, Anwendungshinweise, GMBl. 2005, 1346 (1348 zu III. 8. b)).

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