01.02.2014 Aufrufe

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

382<br />

• eine an § 138 TKG 1578 orientierte Regelung 1579 . Für 1580 – aber auch gegen 1581<br />

– eine Integration <strong>des</strong> in-camera-Verfahrens in das Hauptverfahren werden<br />

verfassungsrechtliche und andere 1582 Gründe angeführt. Ohne neue gesetzliche<br />

Grundlage ist ein in-camera-Verfahren vor dem Gericht der Hauptsache<br />

ausgeschlossen. 1583<br />

In den Interviews befragte Behörden schlagen zur Lösung der Problematik <strong>des</strong> Zusammenspiels<br />

zwischen dem <strong>IFG</strong> und dem in-camera-Verfahren nach § 99 Abs. 2<br />

VwGO vor, ein in-camera-Verfahren vor dem zuständigen <strong>IFG</strong>-Gericht der Hauptsache<br />

einzuführen, wie es im Telekommunikationsrecht (§ 138 TKG) gestaltet ist (Interview-B7,<br />

B6, B4). Das Hauptsachegericht könne dann die Rechtmäßigkeit <strong>des</strong> Ablehnungsgrun<strong>des</strong><br />

überprüfen, ohne dass der Antragsteller einen Anspruch auf Einsicht<br />

in die Akten mit den vertraulichen Informationen erhält (Interview-B6).<br />

Eine Neuregelung sollte vor allem Folgen<strong>des</strong> berücksichtigen:<br />

• Klarstellung hinsichtlich der Anwendbarkeit 1584 <strong>des</strong> § 99 VwGO und <strong>des</strong><br />

Verfahrensablaufes (insbes. Erforderlichkeit eines Beweisbeschlusses mit<br />

Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Informationsvorlage) 1585 ;<br />

• gleiche Reichweite <strong>des</strong> prozessualen Vorlagegegenstan<strong>des</strong> und <strong>des</strong> materiellen<br />

Informationsanspruchs 1586 ;<br />

• Verweigerungszuständigkeit 1587 ;<br />

• Gleichbehandlung der prozessualen Geheimhaltungsgründe und der materiellen<br />

Informationsverweigerungsgründe 1588 ;<br />

1578 Vgl. dazu Linßen, 87 ff.; Ohlenburg, NVwZ 2005, 15 ff.<br />

1579 In diesem Sinne Schroeter, NVwZ 2011, 457 (460); wohl auch: Sitsen, 345; Schoch, <strong>IFG</strong>, § 9 Rn.<br />

94; ders., NJW 2009, 2987 (2993). Zu anderen, älteren Modifizierungsvorschlägen s. Kollmer, NVwZ<br />

1995, 858 (863). Vgl. auch Wolfshohl, 203 ff., der einen Gesetzestext für die Durchführung eines incamera-Verfahrens<br />

vor dem Hauptsachegericht vorschlägt.<br />

1580 Schenke, in: Kluth/Rennert, 115 (117 ff.); Schoch, NJW 2009, 2987 (2993), der dabei auch eine<br />

Entscheidung <strong>des</strong> EuGH zum europäischem Telekommunikationsrecht als Begründung heranzieht; .<br />

Auch für die Ausweitung <strong>des</strong> in-camera-Verfahrens auf das Hauptsacheverfahren: Bräutigam, 314.<br />

1581 So wohl Schüly, 90 ff.<br />

1582 Zu den anderen Gründen für eine Verlagerung <strong>des</strong> in-camera-Verfahrens in das Hauptsacheverfahren:<br />

Schroeter, NVwZ 2011, 457 (459 f.).<br />

1583 BVerwG, Beschl. v. 15.3.2003 – 20 F 8/03, NVwZ 2004, 105 (106).<br />

1584 Zu diesem Problem → S. 365.<br />

1585 Zu diesem Problem → S. 367.<br />

1586 Zu diesem Problem → S. 370.<br />

1587 Zu diesem Problem → S. 370.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!