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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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228<br />

Tabelle 22: Zuständigkeit für <strong>IFG</strong>-Anfragen in absoluten Werten<br />

Teil B, Frage 4: Wer ist zuständig für die inhaltliche Bearbeitung von <strong>IFG</strong>-Anträgen?<br />

Für <strong>IFG</strong>-Anfragen zuständige Organisationseinheit<br />

Gesamt Bun<strong>des</strong>ministerien<br />

sonstige<br />

Bun<strong>des</strong>organe<br />

und -<br />

unmittelbare<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

mittelbare<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

einrichtungen<br />

Informationsfreiheitsbeauftragter 29 0 1 22 6<br />

Datenschutzbeauftragter 25 0 2 11 12<br />

Zentrale Stelle 26 1 3 18 4<br />

Justitiariat 43 9 2 28 4<br />

Für die mit dem Informationsbegehren<br />

60 9 6 37 8<br />

verknüpfte Sachfrage zu-<br />

ständige Organisationseinheit<br />

Gesamt 183 19 14 116 34<br />

Organisation, Koordinierung und Bearbeitung von <strong>IFG</strong>-Anträgen wurden deutlich aus<br />

den Interviews mit ausgewählten Bun<strong>des</strong>behörden. Es wurden sowohl Behörden interviewt,<br />

in denen einer Organisationseinheit die zentrale Koordinierung übertragen<br />

wurde, als auch Behörden, in denen eine dezentrale Bearbeitung erfolgt.<br />

In den befragten Behörden mit zentraler Koordinierung wurde diese entweder dem<br />

Justitiariat, der Zentralen Abteilung oder dem Bereich Kommunikation übertragen.<br />

Bei einer zentralen Koordinierung werden die eingehenden <strong>IFG</strong>-Anträge der zentralen<br />

Anlaufstelle zugeleitet. Diese zentrale Stelle leitet den <strong>IFG</strong>-Antrag an das für diese<br />

Sachfrage zuständige Fachreferat weiter. Nachdem das Fachreferat seine Stellungnahme<br />

abgegeben hat, erfolgt die Bescheidung über die zentrale Stelle. Eine<br />

Behörde benannte als Vorteile für eine zentrale Koordinierung, dass der Sachverstand<br />

zu <strong>IFG</strong>-Fragen, wie z.B. Fragen über die Abgrenzung einzelner Ausschlusstatbestände,<br />

Gebührenerhebung, Rechtsbehelfsbelehrung bei Ablehnung in einem Referat<br />

angesiedelt sei und eine einheitliche Handhabung in der Bearbeitung von <strong>IFG</strong>-<br />

Anträgen gewährleistet werden könne (Interview-B4).<br />

Während also bei der zentralen Koordinierung der <strong>IFG</strong>-Sachverstand bei einer Behörde<br />

angesiedelt ist und die Bescheidung, Gebührenerhebung, Koordinierung und<br />

Organisation der Informationsgewährung über eine zentrale Stelle läuft, bedeutet<br />

eine dezentrale Bearbeitung, dass die Bearbeitung und Entscheidung über <strong>IFG</strong>-<br />

Anträge durch die jeweiligen Referate erfolgt, die nach dem Geschäftsverteilungsplan<br />

einer Behörde über die angefragten Informationen verfügen (Interview-B1, B9, B7).

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