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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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5 Regelungen von internationalen Organisationen<br />

Auch mehrere internationale Organisationen gewähren mittlerweile einen weitreichenden<br />

Informationszugang hinsichtlich ihrer Dokumente. So stellte beispielsweise<br />

die Weltbank mit der am 1.7.2010 in Kraft getretenen Richtlinie von einem System<br />

beschränkten Zugangs zu einigen Dokumenten auf den Grundsatz genereller Öffentlichkeit<br />

aller Weltbankinformationen um. 208<br />

6 Einordnung <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> im Vergleich zu anderen <strong>Informationsfreiheitsgesetz</strong>en<br />

Ein interessanter Ansatz 209 zum Vergleich von <strong>Informationsfreiheitsgesetz</strong>en ist die<br />

idealtypische Unterteilung von drei wesentlichen Entwicklungsschritten: Die erste<br />

Generation regele lediglich das Recht auf Zugang zu Verwaltungsinformationen, wobei<br />

die Verwaltung noch als Gegenspieler bewertet werde und die vorwiegenden<br />

Probleme beim Austarieren von Regel und Ausnahme gesehen würden. Im zweiten<br />

Schritt rücke der Schwerpunkt vom Recht auf Zugang zur Verbesserung <strong>des</strong> tatsächlichen<br />

Zugangs durch die Bürger, indem Zugangsmöglichkeiten zu Verwaltungsinformationen<br />

über das Internet verbessert würden. In der dritten Generation erfolge<br />

ein Paradigmenwechsel hinsichtlich der Selbstwahrnehmung der Verwaltung als Informationsmanager<br />

und der Erwartungen der Bürger. Die Regelungen in den USA<br />

werden danach trotz gewisser Defizite angesichts der proaktiven Informationstätigkeiten<br />

(→ S. 428) und einem Informationsfreiheitsbeauftragten in jeder Behörde (→<br />

S. 226) als Informationszugangsgesetz der zweiten Generation bewertet.<br />

Da der Schwerpunkt <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> auf der Regel-Ausnahme-Systematik von § 1 <strong>IFG</strong> im<br />

Verhältnis zu den §§ 3-6 <strong>IFG</strong> liege und Vorschriften über das Informationsmanagement<br />

sich lediglich in der sehr allgemeinen Regelungen <strong>des</strong> § 11 <strong>IFG</strong> fänden, sei das<br />

<strong>IFG</strong> als Informationszugangsgesetz der ersten Generation zu charakterisieren. Freilich<br />

wird auch vertreten, dass bei proaktiver Veröffentlichungspflicht eine zweite Generation<br />

der <strong>Informationsfreiheitsgesetz</strong>e vorliege. 210 Auch existieren in Baden-<br />

Württemberg und Bayern bereits Open-Data-Portale, obwohl insoweit ein <strong>Informationsfreiheitsgesetz</strong><br />

erst geplant bzw. gar nicht geplant ist.<br />

208 Dazu Dann, Die Verwaltung 44 (2011), 313 ff.<br />

209 Bräutigam, 357 ff.<br />

210 In diesem Sinne: Hagen/Kubicek, innovative Verwaltung 3/2011, 32.

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