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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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2.1 Rechtswissenschaftliche Perspektive<br />

Im Wege einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung sind zunächst die Anwendungsbedingungen<br />

<strong>des</strong> Gesetzes einer genauen Analyse zu unterziehen. Besonderes<br />

Augenmerk ist dabei auf den Anwendungsbereich <strong>des</strong> <strong>IFG</strong>, d. h. vor allem zum<br />

einen auf die Abgrenzung <strong>des</strong> Kreises der nach § 1 <strong>IFG</strong> verpflichteten Behörden,<br />

sonstigen Bun<strong>des</strong>organe und -einrichtungen sowie natürlichen Personen oder juristischen<br />

Personen <strong>des</strong> Privatrechts und zum anderen auf den Informationsbegriff <strong>des</strong><br />

§ 2 Nr. 1 <strong>IFG</strong>, zu legen. Darüber hinaus ist mit Blick auf die in § 1 Abs. 3 <strong>IFG</strong> angeordnete<br />

grundsätzliche Subsidiarität <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> der Informationszugangsanspruch nach<br />

<strong>IFG</strong> von anderen Informationszugangsansprüchen abzugrenzen. Zudem ist zu untersuchen,<br />

ob bzw. in welchen Fällen es zu Überschneidungen mit anderen Informationsfreiheitsansprüchen<br />

kommen kann. Zu denken ist in diesem Zusammenhang vor<br />

allem an Informationsfreiheitsansprüche nach dem VIG, dem UIG und dem Gesetz<br />

über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG). Dass die<br />

Auslegung der Anwendungsbereiche der verschiedenen Gesetze im Einzelfall unterschiedlich<br />

ausfallen kann, ist schon dem Tätigkeitsbericht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten<br />

für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für die Jahre 2006 und 2007<br />

zu entnehmen 14 .<br />

35<br />

Daneben sind die Schutzvorschriften der §§ 3 – 6 <strong>IFG</strong>, die den Anspruch auf Informationszugang<br />

einschränken oder gänzlich entfallen lassen, einer vertieften Betrachtung<br />

zu unterziehen, wobei die Ermittlung <strong>des</strong> Anwendungsbereichs der genannten<br />

Vorschriften und die Frage rechtlich bestehender und tatsächlich in Anspruch genommener<br />

Anwendungsspielräume im Vordergrund stehen werden.<br />

2.2 Sozialwissenschaftliche Perspektive<br />

Gegenstand der sozialwissenschaftlich-empirischen Analyse ist die Anwendung <strong>des</strong><br />

<strong>IFG</strong> durch Bun<strong>des</strong>behörden in der Praxis. Das Erkenntnisinteresse der sozialwissenschaftlichen<br />

Analyse zielt somit darauf ab, die Implementation der Rechtsnormen <strong>des</strong><br />

<strong>IFG</strong> durch die Bun<strong>des</strong>behörden und ihr Verwaltungshandeln zu erfassen. Es wird<br />

untersucht, wie die im <strong>IFG</strong> enthaltenen Rechtsnormen durch Bun<strong>des</strong>behörden seit<br />

Inkrafttreten <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> im Jahr 2006 in der Praxis angewendet wurden. Die Konflikte,<br />

die sich in der Anwendung der einzelnen Rechtsnormen abzeichnen, bilden die<br />

Grundlage der empirischen Analyse. Im Zusammenhang mit der Implementationspraxis<br />

der Behörden interessieren auch die strukturellen Wirkungen <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> auf<br />

die Aufbau- und Ablauforganisation der Bun<strong>des</strong>verwaltung. Hier geht es um die Fra-<br />

14 BfDI, 1. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007, BT-Drs. 16/8500, S.<br />

13.

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