01.02.2014 Aufrufe

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

388<br />

fern die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO, so dass im Übrigen die<br />

allgemeinen Regelungen über eine Anfechtungsklage gelten. 1622 Bei einer Streichung<br />

der unklaren Verweisung in § 8 Abs. 2 Satz 3 <strong>IFG</strong> würde sich die Statthaftigkeit der<br />

Anfechtungsklage rechtsklarer aus den allgemeinen Regelungen ergeben.<br />

6.2.11.4 Einstweiliger Rechtsschutz<br />

Da ein Rechtsbehelf <strong>des</strong> Dritten gegen die Bewilligung <strong>des</strong> Informationszugangs aufschiebende<br />

Wirkung entfaltet und eine Herausgabe der Informationen an den Antragsteller<br />

verhindert, benötigt der Dritte normalerweise zur Wahrnehmung seiner<br />

Interessen keinen gerichtlichen Rechtsschutz. Gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 <strong>IFG</strong> darf der<br />

Informationszugang grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn die Entscheidung dem<br />

Dritten gegenüber bestandskräftig geworden ist. 1623 Ist ausnahmsweise die Anordnung<br />

der sofortigen Vollziehung für eine Bewilligung <strong>des</strong> Informationszugangs erfolgt,<br />

kann der Dritte einstweiligen Rechtsschutz durch Stellung eines Antrags auf<br />

Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5<br />

Satz 1 VwGO begehren. 1624 Hier spiegelt sich die Problematik der Vorwegnahme der<br />

Hauptsache bei Erlass einer Regelungsanordnung <strong>des</strong> Antragstellers (→ S. 385) mit<br />

umgekehrten Vorzeichen wieder, d. h. regelmäßig wird der Informationszugang im<br />

Eilverfahren untersagt.<br />

Wenn die Behörde unter Nichteinhaltung <strong>des</strong> Verfahrens nach § 8 Abs. 1 <strong>IFG</strong> dem<br />

Dritten zwar Kenntnis von der beabsichtigten Informationsgewährung gibt, ihn jedoch<br />

nicht förmlich angehört hat, kann er nur im Wege einer einstweiligen Anordnung gem.<br />

§ 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorgehen. 1625 In diesen Fällen ist der Anordnungsgrund<br />

(Eilbedürftigkeit) und der Anordnungsanspruch regelmäßig gegeben, weil die Behörde<br />

wesentliche Verfahrensrechte <strong>des</strong> Dritten durch die beabsichtigte Herausgabe<br />

nicht beachtet hat. 1626<br />

6.2.11.5 In-camera-Verfahren<br />

1621 Adelt, Die BKK 2005, 504 (508); Jastrow/Schlatmann, <strong>IFG</strong>, § 8 Rn. 24; Kiethe/Groeschke, WRP<br />

2006, 303 (305); Leopold, WuW 2006, 592 (601); Mecklenburg/Pöppelmann, <strong>IFG</strong>, § 8 Rn. 27, § 9 Rn.<br />

21; Mensching, VR 2006, 1 (6); Rossi, <strong>IFG</strong>, § 8 Rn. 34; Steinbach/Hochheim, NZS 2006, 517 (523);<br />

Ziekow/Debus, in: Fluck/Theuer, <strong>IFG</strong>, § 8 Rn. 39.<br />

1622 Ziekow/Debus, in: Fluck/Theuer, <strong>IFG</strong>, § 8 Rn. 40.<br />

1623 Ziekow/Debus, in: Fluck/Theuer, <strong>IFG</strong>, § 8 Rn. 41.<br />

1624 Ziekow/Debus, in: Fluck/Theuer, <strong>IFG</strong>, § 8 Rn. 42.<br />

1625 HessVGH, Beschl. v. 1.10.2008 – 6 B 1133/08, Juris Rn. 11 f.; VG Frankfurt a. M., Beschl. v.<br />

25.4.2008 – 7 L 635/08.F, Juris Rn. 21.<br />

1626 HessVGH, Beschl. v. 1.10.2008 – 6 B 1133/08, Juris Rn. 13 f.; VG Frankfurt a. M., Beschl. v.<br />

25.4.2008 – 7 L 635/08.F, Juris Rn. 23 f.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!