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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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238<br />

4.1.1.3 Kostenfreie Amtshandlungen<br />

Keine Kosten werden gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 <strong>IFG</strong> für „die Erteilung einfacher Auskünfte“<br />

erhoben. Nach der Gesetzesbegründung 865 können hierunter insbesondere<br />

mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand fallen.<br />

Gem. Teil A Nr. 1.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 <strong>IFG</strong>GebV sind „mündliche und einfache<br />

schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften“ gebührenfrei.<br />

Darüber hinaus sind nach der Literatur 866 kostenfrei auch einfache schriftliche und<br />

elektronische Auskünfte, die gar keinen oder nur sehr geringen Verwaltungsaufwand<br />

erfordern. Neben den Interessen der Antragsteller entspricht dies auch verwaltungsökonomischen<br />

Erwägungen. 867 Eine Auskunft zu mehreren Einzelfragen oder einem<br />

komplexen Sachverhalt wird regelmäßig einen nicht nur unerheblichen Verwaltungsaufwand<br />

erfordern. 868 Letztlich ist eine Abgrenzung nur nach den Umständen <strong>des</strong><br />

Einzelfalls möglich. 869<br />

Ob auch folgende individuell veranlasste 870 Amtshandlungen kostenfrei sind bzw.<br />

sein sollten, wird diskutiert:<br />

• Wie bei § 7 Nr. 1 VwKostG und § 12 Abs. 1 Satz 2 UIG wird gefordert, alle<br />

mündlichen Auskünfte ohne weitere Einschränkungen kostenfrei zu stellen.<br />

871<br />

• Über die Kostenfreiheit „einfacher Auskünfte“ gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 <strong>IFG</strong><br />

hinaus wird auch eine Kostenfreiheit für andere einfache Amtshandlungen<br />

diskutiert. 872<br />

• Mit dem Ausschluss der Anwendung <strong>des</strong> § 15 Abs. 2 VwKostG gem. § 10<br />

Abs. 3 Satz 2 <strong>IFG</strong> und mit der Gesetzesbegründung 873 ist nach h. M. 874<br />

865 Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Begründung zum <strong>IFG</strong>, BT-Drs. 15/4493, S. 16.<br />

866 Guckelberger, in: Fluck/Theuer, § 10 <strong>IFG</strong> Rn. 17/18; Jastrow/Schlatmann, <strong>IFG</strong>, § 10 Rn. 13; Rossi,<br />

<strong>IFG</strong>, § 10 Rn. 31; Sauerwein, Informationsfreiheit und Informationsrecht Jahrbuch 2009, 137 (138).<br />

867 Guckelberger, in: Fluck/Theuer, § 10 <strong>IFG</strong> Rn. 17/18; Schmitz/Jastrow, NVWZ 2005, 984 (991);<br />

Sauerwein, Informationsfreiheit und Informationsrecht Jahrbuch 2009, 137 (138).<br />

868 Guckelberger, in: Fluck/Theuer, § 10 <strong>IFG</strong> Rn. 17/18.<br />

869 Guckelberger, in: Fluck/Theuer, § 10 <strong>IFG</strong> Rn. 17/18; Schoch, <strong>IFG</strong>, § 10 Rn. 33.<br />

870 Zur Kostenfreiheit von nicht durch Antragsteller veranlassten Maßnahmen siehe bspw.: Nr. 4 <strong>des</strong><br />

Teils A der Anlage zu § 1 Abs. 1 <strong>IFG</strong>GebV (bzgl. Veröffentlichungen nach § 11 <strong>IFG</strong>); Schoch, <strong>IFG</strong>,<br />

§ 10 Rn. 21.<br />

871 In diesem Sinne: Berger, in: Berger/Roth/Scheel, <strong>IFG</strong> § 10 Rn. 12; Schoch, <strong>IFG</strong>, § 10 Rn. 30.<br />

872 Siehe dazu: Guckelberger, in: Fluck/Theuer, § 10 <strong>IFG</strong> Rn. 19.<br />

873 Vgl. Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Begründung zum <strong>IFG</strong>, BT-Drs. 15/4493, S.<br />

16.<br />

874 In diesem Sinne: BfDI, Anwendungshinweise, 20.BMI, Anwendungshinweise, GMBl. 2005, 1346<br />

(1349 zu III. 9. g); Guckelberger, in: Fluck/Theuer, § 10 <strong>IFG</strong> Rn. 17/18; Kloepfer/v. Lewinski, DVBl.

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