01.02.2014 Aufrufe

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

392<br />

Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Gebühr, jedoch min<strong>des</strong>tens<br />

30 Euro, verlangt werden kann. „Vollständige oder teilweise Zurückweisung<br />

eines Widerspruchs“ setzt der in Betracht kommende Gebührentatbestand in Teil A<br />

Nr. 5 <strong>des</strong> Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 <strong>IFG</strong>GebV dazu voraus.<br />

Gegen eine Anwendung auf Widersprüche gegen Kostenfestsetzungen wurden<br />

der Wortlaut, die Systematik, die Gesetzesbegründung, ein Vergleich mit Gebühren<br />

zum UIG und VIG, sowie das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip angeführt. 1642<br />

Eine gebührenmäßige Gleichbehandlung von Ausgangs- und Widerspruchsverfahren<br />

ist unzulässig, wenn das Widerspruchsverfahren nur noch einen Teil <strong>des</strong> Ausgangsverfahrens<br />

betrifft. 1643<br />

1642 VG Berlin, Urt. v. 6.6.2011 – VG 2 K 131.10, UA S. 5-7.<br />

1643 VG Berlin, Urt. v. 6.6.2011 – VG 2 K 131.10, UA S. 6 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v.<br />

16.12.2010 – BVerwG 3 C 43.09, Juris (Rn. 19).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!