01.02.2014 Aufrufe

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

209<br />

keiten über die Rechtfertigung einer Überschreitung der Fristen <strong>des</strong> Abs. 5 ist<br />

der Verwaltungsrechtsweg gegeben“. (E-Mail v. 17.05.2012)<br />

Allerdings würde die Einführung eines derartigen Sanktionierungssystems einen Paradigmenwechsel<br />

für das deutsche Verwaltungsrecht bedeuten, <strong>des</strong>sen isolierte<br />

Etablierung im Bereich <strong>des</strong> Informationszugangs wenig sinnvoll erscheint.<br />

3.2.17 Versagung bei unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand<br />

3.2.17.1 Problemanalyse Rechtsprechung und juristische Literatur<br />

3.2.17.1.1 Überblick<br />

Zur Versagung bei unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bestimmt § 7 Abs. 2<br />

Satz 1 <strong>IFG</strong>: „Besteht ein Anspruch auf Informationszugang zum Teil, ist dem Antrag<br />

in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang ohne Preisgabe der<br />

geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand<br />

möglich ist.“ Ob die Unverhältnismäßigkeit <strong>des</strong> Verwaltungsaufwands<br />

darüber hinaus in anderen Fällen, in denen beispielsweise das Auffinden der Informationen<br />

äußerst schwierig ist, zur Begründung einer Ablehnung herangezogen<br />

werden kann, ist umstritten. Diskutiert wird außerdem welcher Verwaltungsaufwand<br />

zu berücksichtigen ist (→ S. 211). Wann ein Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig<br />

ist, ist unstrittig eine Frage <strong>des</strong> Einzelfalls. Umstritten sind allerdings die zu berücksichtigenden<br />

Kriterien (→ S. 211). Der Rechtsvergleich (→ S. 220) innerhalb von<br />

Deutschland kann einige Präzisierungsmöglichkeiten aufzeigen und auf internationaler<br />

Ebene ergeben sich zumeist derartige Abgrenzungsfragen nicht. Im Rahmen <strong>des</strong><br />

Rechtsschutzes wird weiter zu erläutern sein, inwieweit diesen Regelungen noch Bedeutung<br />

zukommt oder ob sie nicht durch die Durchführung von in-camera-Verfahren<br />

faktisch außer Kraft gesetzt ist (→ S. 370). Außerdem wurde für extreme Ausnahmefälle<br />

vereinzelt die Möglichkeit postuliert, dass sich die informationspflichtige Stelle<br />

auch auf eine „rechtfertigende Pflichtenkollision“ berufen kann. 764<br />

3.2.17.1.2 Ausschlussgrund in anderen Fällen als einer Separierung?<br />

Unklar ist, ob ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand außerhalb der gesetzlichen<br />

Normierung in § 1 Abs. 2 Satz 3 <strong>IFG</strong> (→ S. 186) und § 7 Abs. 2 <strong>IFG</strong> einen Verweigerungsgrund<br />

darstellen kann bzw. wie weit die genannten Normen reichen.<br />

Aus § 1 Abs. 2 <strong>IFG</strong> wird gefolgert, dass eine Ablehnung <strong>des</strong> Informationsgesuchs<br />

wegen eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwan<strong>des</strong> nicht in Betracht komme,<br />

764 Schomerus, 23.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!