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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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Abs. 3 <strong>IFG</strong> nicht im in-camera-Verfahren überprüft würden, sei es nicht möglich Verfahren<br />

über den Hauptstreitgegenstand bis vor das BVerwG zu bringen (Interview<br />

BaFin).<br />

Speziell im Aufgabenbereich der BaFin stellt sich als weiteres Konfliktfeld das Problem<br />

der doppelten Gerichtszuständigkeiten. Im Bereich WpÜG und Bilanzkontrolle<br />

sowie im Kartellrecht sind für das Verwaltungsverfahren Spezialzuweisungen zu den<br />

Zivilgerichten normiert. In Fällen, in denen ein Antragsteller Akteneinsicht fordert,<br />

kann es folglich zu einer doppelten Zuständigkeit beim OLG (§ 29 VwVfG) und beim<br />

VG (<strong>IFG</strong>) kommen. Problematisch sei insbesondere, wenn sich ein Antragsteller auf<br />

beide Rechtsquellen, § 29 VwVfG und <strong>IFG</strong>, bezieht. Die doppelte Zuständigkeit führe<br />

zu problematischen Prozesskonstellationen, da es schwierig sei, die Entscheidungen<br />

im Instanzenweg zusammenzuführen. Die sich in diesem Zusammenhang stellende<br />

Frage ist, ob die Akteneinsicht nach § 29 VwVfG und nach §§ 1 und 7 <strong>IFG</strong> einen einheitlichen<br />

Streitgegenstand darstellen (Interview mit BaFin).<br />

6.2.8.2.2 Ergebnisse der Interviews mit Verwaltungsgerichten<br />

Für Experteninterviews konnten folgende Personen aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

gewonnen werden:<br />

• Ein/e Präsident/in eines Verwaltungsgerichts, der/die der für Streitfragen nach<br />

<strong>IFG</strong> und UIG zuständigen Kammer vorsitzt (Person 1).<br />

• Der/die ehemalige Präsident/in eines OVG/VGH, der/die auch Vorsitzende/r<br />

<strong>des</strong> für Verfahren nach dem <strong>IFG</strong> zuständigen Senats war (Person 2).<br />

• Ein/e Vorsitzende/r Richter/in am Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht, der/die dem für<br />

das Umweltinformationsrecht und das allgemeine Informationsfreiheitsrecht<br />

zuständigen Revisionssenat angehörte und Vorsitzender <strong>des</strong> Fachsenats<br />

nach § 189 VwGO ist (Person 3).<br />

Person 3 und Person 2 sprachen sich für eine Neuregelung <strong>des</strong> Verhältnisses von<br />

Informationszugangsansprüchen und in-camera-Verfahren in Anlehnung an § 138<br />

TKG aus. Beide empfehlen vor allem, dass das neu einzuführende in-camera-<br />

Verfahren von dem für das <strong>IFG</strong> zuständigen Spruchkörper durchzuführen sei. Diese<br />

Lösung hat nach den Aussagen von Person 2 vor allem die Vorteile, dass die besondere<br />

Sachkompetenz <strong>des</strong> <strong>IFG</strong>-Spruchkörpers genutzt werden und dass das Verfahren<br />

schneller abgewickelt werden kann als bei einer Abgabe an einen Geheimnisschutzsenat.<br />

Die Aussagen von Person 1 gingen in eine ähnliche Richtung. Sie erwähnte<br />

weiter, dass mit dem <strong>IFG</strong>-Verfahren wenig vertraute Behörden bereits unab-

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