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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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Rechtsprechung wird vor allem wegen der Vermutungsregel zu Gunsten der Informationsverweigerung<br />

in Verbindung mit Anerkennung administrativer Beurteilungsspielräume<br />

kritisiert. 156 Der Änderungsvorschlag der europäischen Kommission 157 aus<br />

dem März 2011 beschränkt sich auf die notwendigsten Anpassungen ohne inhaltliche<br />

Reformen, hält aber langfristig an dem Vorschlag aus 2008 fest. Der Ausschuss<br />

für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres <strong>des</strong> Europäischen Parlaments schlug<br />

im November 2011 Weiterentwicklungen vor, insbesondere eine generelle Abwägungsklausel<br />

zwischen Informations- und Geheimhaltungsinteressen, eine Maßnahmen<br />

zur proaktiven Informationstätigkeit und die Benennung eines Informationsfreiheitsbeauftragten<br />

bei den jeweiligen öffentlichen Stellen. 158<br />

4 Regelungen in ausgewählten Staaten<br />

4.1 Schweden<br />

Das schwedische Rechtssystem wird heute sowohl aufgrund seines systematischen<br />

Aufbaus als auch seines Inhalts zwischen dem kontinentaleuropäischen und dem<br />

anglo-amerikanischen System angesiedelt. 159 Das „ostskandinavische Modell“ lässt<br />

den Verwaltungen einen größeren Freiraum gegenüber der Regierung. 160 Dabei<br />

kommt den Verwaltungsgerichten eine Schlüsselrolle zu, während ein Verfassungsgericht<br />

fehlt. 161<br />

Die schwedische Verfassung umfasst vier getrennte Gesetze: das Gesetz der Regierungsform<br />

von 1974, welches das wichtigste Verfassungsgesetz ist, das Thronfolgegesetz<br />

von 1810, das Pressegesetz (tryckfihetsförordningen – TF) von 1949 (erstmals<br />

in der Verfassung von 1766 162 ) und das Gesetz über die Freiheit der Meinungsäußerung<br />

von 1991. 163 Die Besonderheiten <strong>des</strong> schwedischen Presserechts bestehen<br />

in einer freien Einsichtnahme in alle behördlichen Dokumente und einem starken<br />

Schutz von Informationsquellen, weil das Volk als Überwacher von Regierung und<br />

Reichstag den größtmöglichen Einblick in die gesellschaftlichen Geschehnisse haben<br />

muss. 164 Dementsprechend wird in der Literatur schon lange als Zweck <strong>des</strong> TF die<br />

156 Boysen, Die Verwaltung 42 (2009), 215 (230); Schoch, Informationsfreiheit und Informationsrecht<br />

Jahrbuch 2011, 23 (59).<br />

157 Europäische Kommission, KOM(2011) 137 endgültig.<br />

158 Cashmann, A7-0426/2011, S. 31 f., 44 bzw. 45 f.<br />

159 Jahn, in: Ismayr, 107 (137).<br />

160 Jahn, in: Ismayr, 107 (138 f.).<br />

161 Griebel, 37 ff.; Jahn, in: Ismayr, 107.<br />

162 Zur historischen Entwicklung bspw. Griebel, 32 ff.<br />

163 Jahn, in: Ismayr, 107 (107 f.).<br />

164 Jahn, in: Ismayr, 107 (136 f.).

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