01.02.2014 Aufrufe

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

259<br />

Sofern die Veröffentlichung der angefragten Dokumente im öffentlichen Interesse<br />

liegt, sind gem. (a)(4)(A)(iii) FOIA keine oder ermäßigte Kosten für den Antrag zu<br />

erheben. 953 Nach (a)(4)(A)(iv) FOIA entfallen die Suchgebühr (und u. U. die Kopierkosten)<br />

bei Überschreitung der gesetzlich bestimmten Bearbeitungsfristen. 954 Für die<br />

Antragsablehnung ist eine Befreiung von den Kosten nicht vorgesehen. 955<br />

4.1.4 Bewertung der Problemadäquanz <strong>des</strong> Konfliktlösungsprogramms<br />

<strong>des</strong> <strong>IFG</strong><br />

Die Erhebungspraxis weicht nicht unerheblich von den derzeitigen Normvorgaben ab.<br />

Ungeachtet einer grundsätzlichen Gebührenerhebungspflicht (→ S. 235) wird einerseits<br />

häufig bei geringem Verwaltungsaufwand keine Gebühr erhoben (→ S. 245),<br />

was verständlich ist, weil insoweit wiederum (nicht abrechenbarer) Aufwand entstehen<br />

würde. Andererseits bemängeln Behörden, dass bestimmte Aufwände, wie z.B.<br />

im Falle von Ablehnungen oder die Rechtsberatung, die eine Behörde in <strong>IFG</strong>-<br />

Verfahren leistet, über die <strong>IFG</strong>GebV nicht abgedeckt seien. Generell weisen Behörden<br />

darauf hin, dass insbesondere bei umfangreichen Anträgen der Verwaltungsaufwand,<br />

der Behörden entsteht, über die Gebührenbemessung auf Grundlage der<br />

<strong>IFG</strong>GebV nicht angemessen berücksichtigt werden könne (→ S. 246). In dem Zusammenhang<br />

beziehen Behörden teilweise bei der Gebührenbemessung die vermutete<br />

Motivation (z. B. bei querulatorische Anfragen) ein (→ S. 246), obwohl insoweit<br />

keine rechtlichen Anknüpfungspunkte bestehen.<br />

In Anbetracht <strong>des</strong>sen, dass die derzeitige Kostenregelung unter unterschiedlichen<br />

Gesichtspunkten nicht als zufriedenstellend angesehen wird, sollte über eine Neuregelung<br />

nachgedacht werden.<br />

4.1.5 Überlegungen zu konfliktangemesseneren Normprogrammen<br />

Für Neuregelungen im Bereich der Kostenregelung lassen sich verschiedene Optionen<br />

denken:<br />

• Um das Verhältnis zwischen Gebührenerhebung und Arbeitsaufwand stärker<br />

zu honorieren, wurde in den mit Behörden geführten Interviews eine Orientierung<br />

am Verwaltungskostengesetz vorgeschlagen. In Anlehnung an das Verwaltungskostengesetz<br />

könnten z.B. bei ablehnenden Bescheiden ein Viertel<br />

953 Griebel, 209.Lt. BfDI, 2. Tätigkeitsbericht 2008 und 2009, BT-Drs. 17/1350, S. 10, wäre eine solche<br />

Anfrage kostenlos.<br />

954 Die etwas weitergehende Beschreibung der Kostenfreiheit von BfDI, 2. Tätigkeitsbericht 2008 und<br />

2009, BT-Drs. 17/1350, S. 10, konnte nicht nachvollzogen werden.<br />

955 Griebel, 210.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!