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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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Daneben tauschen sich die Ressorts auf dem Dienstweg über E-Mail oder Telefon<br />

über Einzelanträge, gleichlautende Anträge oder komplexe Fragestellungen aus (Interview-B10,<br />

B1, B8). Wie aus Antworten auf Frage 9.a), Teil B der Behördenbefragung<br />

hervorgeht, stimmen sich Ressorts bei gleichlautenden <strong>IFG</strong>-Anträgen, die bei<br />

ihnen eingehen, in der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ab, um eine einheitliche<br />

Anwendung <strong>des</strong> Gesetzes zu gewährleisten (Antworten auf Frage 9.a), Teil B<br />

Behördenbefragung). Eine Behörde sieht allerdings Regelungsbedarf bei der Bearbeitung<br />

gleichlautender Anträge, die in mehreren Behörden (Bun<strong>des</strong>ministerien) eingehen.<br />

Durch Abstimmungsprozesse würden relativ häufig Unterlagen bei verschiedenen<br />

Behörden liegen. Die gegenwärtige Regelung sei, dass jede Behörde für sich<br />

entscheidet, dann jeweils einzeln mit anderen Behörden abstimmt und schließlich<br />

jede Behörde ihren eigenen Bescheid erstellt. Durch diese Doppelprüfungen und jeweiligen<br />

Abstimmungen werde ein hoher Mehraufwand erzeugt.<br />

Die Antworten der unmittelbar und mittelbar nachgeordneten Behörden auf Frage<br />

9.a), Teil B (Wie gestaltet sich die Koordination zwischen Behörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in<br />

Fragen zum <strong>IFG</strong>?) variieren. Einige berichteten über eine sehr gute und effektive Koordination<br />

und sachbezogene Zusammenarbeit oder Abstimmung mit der übergeordneten<br />

Behörde. Bei der unmittelbar nachgeordneten Bun<strong>des</strong>verwaltung läuft die Koordination<br />

in Form der Steuerung über die Fachaufsicht der obersten Bun<strong>des</strong>behörde<br />

(ggf. durch Weisungen/Erlasse), was regelmäßige Informations- und Sachstandsabfragen<br />

durch die übergeordnete Behörde bzw. Berichtspflicht der nachgeordneten<br />

Behörden an übergeordnete Verwaltungsstellen beinhalten kann. Laut Angaben einiger<br />

Behörden kann sich die Zusammenarbeit aber auch nur auf die Statistikmeldungen<br />

für die ressortübergreifenden <strong>IFG</strong>-Statistiken beschränken (Antworten auf Frage<br />

9.a), Teil B Behördenbefragung).<br />

Manche Ressorts stellen die Protokolle <strong>des</strong> <strong>IFG</strong>-Erfahrungsaustausches der Ressortebene<br />

ihren Geschäftsbereichsbehörden zur Verfügung. Eine nachgeordnete<br />

Behörde berichtete aber, dass ihnen die Protokolle anfangs vom übergeordneten<br />

Ministerium zur Verfügung gestellt wurden, in den letzten Jahren aber leider nicht<br />

mehr. Da sie selbst sehr viele Erfahrungen in der Anwendung <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> seit Inkrafttreten<br />

<strong>des</strong> Gesetzes gesammelt hätten, sei es bedauerlich, dass nicht auch Erfahrungen<br />

nachgeordneter Behörden in diesen Erfahrungsaustausch einfließen könnten<br />

(Interview-B7). Ein Informationsaustausch auf informeller Basis hat sich aber auch<br />

zwischen nachgeordneten Behörden entwickelt (Antworten Frage 9.a), Teil B Behördenbefragung,<br />

Interview-B7, B3, B5).

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