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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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427<br />

Register gem. deren Art. 17 funktionsfähig sein. Diese obligatorischen Dokumentenregister<br />

haben in der Praxis zu einer vermehrten und verbesserten Nutzung geführt.<br />

1747 Die Erfahrungen beim Rat zeigten, dass dadurch die Zahl der Anträge auf<br />

Einsichtnahme verringert wurde oder zumin<strong>des</strong>t die Bearbeitung der Anträge mit weniger<br />

Aufwand erfordern. 1748<br />

Außerdem wird der direkte Informationszugang in elektronischer Form oder über ein<br />

Register gem. Art. 12 TransparenzVO durch praktische Maßnahmen weiter verbessert.<br />

1749 Weiter sind gem. Art. 13 TransparenzVO bestimmte Dokumente im Amtsblatt<br />

zu veröffentlichen. 1750<br />

Im Rahmen der Digitalen Agenda soll die „Nutzung öffentlicher Daten als Goldmine“<br />

1751 dienen. In diesem Zusammenhang geht die sog. Vicery Studie von wirtschaftlichen<br />

Weiternutzungsmöglichkeiten bis zu 140 Milliarden Euro aus. 1752 Dazu sind<br />

Erweiterungen bei der proaktiven Informationstätigkeit geplant. 1753<br />

2.3.3.4 Europarat<br />

Während man sich nur auf sehr allgemein formulierte Min<strong>des</strong>tanforderungen für eine<br />

proaktive Informationstätigkeit in Art. 10 KEZaD einigen konnte, sind bei Nr. 72 im<br />

erläuternden Bericht 1754 Beispiele zu finden: Danach sind in einigen Ländern die Behörden<br />

gesetzlich zur Veröffentlichung von Informationen über ihre Strukturen, Personal,<br />

Budget, Aktivitäten, Regeln, Richtlinien, Entscheidungen, Delegation von Befugnissen,<br />

von einer Anleitung zur Wahrnehmung <strong>des</strong> Informationszugangsrechts<br />

und allen sonstigen Informationen von öffentlichem Interesse verpflichtet. Dazu werden<br />

neue Informationstechnologien (zum Beispiel öffentlich zugängliche Web-Seiten)<br />

und Lesesälen oder öffentliche Bibliotheken benutzt. 1755<br />

2.3.3.5 Schweden<br />

In Schweden muss grundsätzlich über alle angelegten oder erhaltenen Dokumente<br />

ein öffentliches Register geführt werden, damit jeder weiß, welche Informationen ab-<br />

1747 In diesem Sinne: Europäische Kommission, KOM(2004) 45 endgültig, S. 39 ff.; Schoch, <strong>IFG</strong>, § 11<br />

Rn. 8.<br />

1748 Europäische Kommission, Grünbuch, KOM 2007(185) endgültig, S. 14.<br />

1749 Europäische Kommission, Grünbuch, KOM 2007(185) endgültig, S. 13; Schoch, <strong>IFG</strong>, § 11 Rn. 8.<br />

1750 Dazu Meltzian, 302 f.<br />

1751<br />

Vgl. Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 12.12.2011,<br />

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1524&language=DE.<br />

1752 Europäische Kommission, http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/index_en.htm.<br />

1753 Cashman, A7-0426/2011, S. 44.<br />

1754 http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Reports/Html/205.htm.<br />

1755 Schram, in: Informationsfreiheit und Informationsrecht Jahrbuch 2009, 21 (52 f.).

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