01.02.2014 Aufrufe

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

391<br />

• Auch dieses Problem würde durch die vorgeschlagene Neuregelung (→<br />

S. 381), die die Entscheidung im in-camera-Verfahren auf das Vorliegen der<br />

Informationsverweigerungsgründe nach dem <strong>IFG</strong> bezieht, entschärft.<br />

Eine weitere Schwierigkeit kann sich für den Dritten insoweit stellen, als er die begehrten<br />

Informationen ggf. nicht vollständig kennt. Allerdings vermittelt § 8 <strong>IFG</strong> keinen<br />

Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen, weil ansonsten einer missbräuchlichen<br />

Ausgestaltung <strong>des</strong> Informationszugangs Tür und Tor geöffnet wäre.<br />

Daher kann er auch nicht gerichtlich durchsetzen, dass der Informationszugang solange<br />

zu unterlassen ist, bis er Gelegenheit zur Einsicht und Stellungnahme hatte. 1636<br />

6.2.12 Rechtschutz gegen Verwaltungskostenentscheidungen<br />

Die Kostenentscheidung nach dem <strong>IFG</strong> kann gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1<br />

VwKostG zusammen mit der Sachentscheidung oder selbständig angefochten werden.<br />

Probleme bereiten vor allem die Fälle, in denen der Informationszugang gewährt<br />

wird, der Antragsteller aber isoliert gegen die Kostenregelung vorgehen will. 1637 Der<br />

Wortlaut <strong>des</strong> § 9 Abs. 4 <strong>IFG</strong> („ablehnende Entscheidungen“) und die systematische<br />

Stellung <strong>des</strong> § 10 <strong>IFG</strong> hinter § 9 <strong>IFG</strong> sprechen dagegen. 1638 Demgegenüber wird von<br />

der herrschenden Meinung in der Literatur 1639 die erweiternde Auslegung <strong>des</strong> bzw.<br />

eine Analogie zu § 9 Abs. 4 <strong>IFG</strong> und die Überprüfung der Kostenentscheidung in einem<br />

behördlichen Vorverfahren favorisiert. Auch vor den vier zugänglichen Gerichtsentscheidungen<br />

1640 wurde jeweils ein Widerspruchsverfahren durchgeführt, so dass<br />

sich die Frage dort nicht stellte. Um die Unsicherheiten beim Rechtsschutz gegen<br />

isolierte, belastende Kostenentscheidungen zu reduzieren, ist eine Klarstellung in § 9<br />

Abs. 4 <strong>IFG</strong> angezeigt. 1641 Da bereits im Verfahren über den Informationszugang ein<br />

Vorverfahren durchgeführt wurde, sollte die Statthaftigkeit eines weiteren Vorverfahrens<br />

zur Überprüfung der Kostenentscheidung ausgeschlossen werden.<br />

In diesem Zusammenhang stellte sich auch die Frage, ob für einen Widerspruch gegen<br />

eine Kostenfestsetzung bei einer Informationsgewährung wiederum eine bis zur<br />

1636 VG Frankfurt a. M., Beschl. v. 30.8.2011 – 7 L 2428/11.F, UA, S. 4.<br />

1637 Unverständlich vor diesem Hintergrund allerdings das obiter dictum in VG Frankfurt a. M., Urt. v.<br />

23.1.2008 – 7 E 3280/06 (V), Juris Rn. 106.<br />

1638 Guckelberger, in: Fluck/Theuer, <strong>IFG</strong>, § 10 Rn. 53.<br />

1639 Guckelberger, in: Fluck/Theuer, <strong>IFG</strong>, § 10 Rn. 53 ff.; Kugelmann, <strong>IFG</strong>, § 10 Anm. 1; Rossi, <strong>IFG</strong>,<br />

§ 10 Rn. 51; Schoch, <strong>IFG</strong>, § 10 Rn. 93 f.; Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, § 72 Rn. 20.<br />

1640 Vgl. VG Berlin, Urt. v. 8.11.2007 – VG 2 A 15.07, UA, S. 2; Urt. v. 6.5.2008 – VG 2 A 84.07, UA, S.<br />

2; VG Köln, Urt. v. 24.5.2007 – 25 K 4067/06, UA, S. 2; VG Köln, Urt. v. 25 K 1603/07 – 25 K 1603/07,<br />

UA, S. 3.<br />

1641 Guckelberger, in: Fluck/Theuer, <strong>IFG</strong>, § 10 Rn. 55;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!