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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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2 Interviewleitfaden für Telefoninterviews für Gerichte zum<br />

Verhältnis § 99 VwGO - <strong>IFG</strong><br />

1. Informationen zur Person<br />

1.1. Was sind Ihre Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder innerhalb <strong>des</strong> Gerichts?<br />

1.2. Seit wann entscheiden Sie über <strong>IFG</strong>-Verfahren?<br />

1.3. Seit wann entscheiden Sie über „in-camera“-Verfahren?<br />

2. Geheimhaltung<br />

2.1. Inwieweit werden die materiellen <strong>IFG</strong>-Ausschlussgründe im in-camera-<br />

Verfahren berücksichtigt (auf der Tatbestandsseite <strong>des</strong> § 99 Abs. 1 Satz 2<br />

VwGO und der Überprüfung der Ausübung <strong>des</strong> Vorlageermessens)?<br />

2.2. Gab es in neuerer Zeit Ansätze von für <strong>IFG</strong>-Streitigkeiten zuständigen Kammern<br />

/ Senaten, über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach dem <strong>IFG</strong><br />

ohne Durchführung <strong>des</strong> In-camera-Verfahrens zu entscheiden?<br />

2.3. Erhält der für die <strong>IFG</strong>-Streitigkeit zuständige Spruchkörper in der Praxis Einsicht<br />

in die dem Fachsenat nach § 189 VwGO vorliegenden Unterlagen?<br />

3. Änderungsbedarfe und Verbesserungsvorschläge<br />

3.1. Halten Sie das Auseinanderfallen von Ausschlussgründen nach <strong>IFG</strong> und Tatbestandsvoraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO in Streitigkeiten, in<br />

denen um den Informationszugang als solchen gestritten wird, für zielführend?<br />

3.2. Wenn ja / nein: warum / warum nicht?<br />

3.3. Wenn nein: Durch welche gesetzgeberische Maßnahme könnte das Spannungsverhältnis<br />

aufgelöst werden? (Änderung <strong>IFG</strong> oder § 99 VwGO)<br />

3.4. Aus welchen Gründen bevorzugen sie die eine (Änderung <strong>IFG</strong>) oder die andere<br />

Lösung (§ 99 VwGO)?<br />

3.5. Halten Sie die Abwicklung eines „in-camera“-Verfahrens innerhalb <strong>des</strong> auf Informationszugang<br />

gerichteten Hauptverfahrens (unter Suspendierung <strong>des</strong> Akteneinsichtsrechts<br />

nach § 100 VwGO für diesen Zeitraum) oder in einem Zwischenverfahren<br />

für zweckmäßiger?<br />

3.6. Wer sollte dieses Zwischenverfahren durchführen? Hauptsachegericht oder<br />

spezieller Spruchkörper am VG, OVG oder BVerwG?<br />

4. Sonstiges

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