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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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hörden ist der Eindruck entstanden, dass die Anrufung <strong>des</strong> BfDI parallel zum gerichtlichen<br />

Verfahren darin begründet liegt, zusätzliche Rechtsberatung zu erhalten (Interview-B1,<br />

B4). Der BfDI wird auch anstelle der Erhebung eines Widerspruchs infolge<br />

einer Ablehnung von Antragstellern angerufen (Interview-B10, B5). Neben Ablehnungen<br />

nannten Behörden vereinzelt auch Verzögerung oder Gebühren als Gründe<br />

für die Anrufung <strong>des</strong> BfDI (Interview-B2, B8).<br />

Bei der Befragung von <strong>IFG</strong>-Antragstellern gaben Antragsteller in 28 Fällen an, bei<br />

Ablehnung, teilweiser Gewährung oder Verzögerung <strong>des</strong> Informationszugangs Beschwerde<br />

beim BfDI eingereicht zu haben.<br />

6.2.8 In-camera-Verfahren (§ 99 VwGO)<br />

6.2.8.1 Problemanalyse Rechtsprechung und juristische Literatur<br />

Zum Verhältnis zwischen grundsätzlicher Aktenvorlagepflicht der Behörde gem. § 99<br />

Abs. 1 Satz 1 VwGO, dem prozessualen Akteneinsichtsrecht der Beteiligten im Verwaltungsprozess<br />

(§ 100 Abs. 1 VwGO) und dem materiell-rechtlichen Ausschluss<br />

<strong>des</strong> Informationsanspruchs nach dem <strong>IFG</strong> fehlen explizite Regelungen. Auch die Gesetzesbegründung<br />

zum <strong>IFG</strong> liefert nur schwache Anhaltspunkte. Dementsprechend<br />

wird dies auch treffend als „das schwierigste prozessrechtliche Problem <strong>des</strong> Informationszugangsrechts“<br />

1481 bezeichnet.<br />

Nach dem Inkrafttreten <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> wurde zunächst über die Anwendbarkeit <strong>des</strong> incamera-Verfahrens<br />

gestritten, jedoch seit einem obiter dictum in zwei parallelen Verfahren<br />

über UIG-Ansprüche vor dem BVerwG 1482 im Herbst 2008 steigt der Anteil der<br />

Entscheidungen im Zusammenhang mit in-camera-Verfahren im Verhältnis zur Gesamtzahl<br />

der Verfahren stetig. Im Zusammenhang mit dem in-camera-Verfahren<br />

werden vorwiegend die Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit von Sperrerklärungen<br />

veröffentlicht, daneben waren aber auch mehre Beweisbeschlüsse dokumentiert, mit<br />

denen die Anforderung der Akten nach Feststellung der Entscheidungserheblichkeit<br />

der zurückgehaltenen Akten festgestellt wurde. Während in den Jahren 2006 bis<br />

2009 nur die beiden bereits erwähnten Entscheidungen ersichtlich waren, scheint<br />

sich danach der Anteil bei etwa einem Fünftel der jährlich getroffenen gerichtlichen<br />

Entscheidungen (ohne obiter ditca) zu stabilisieren (2010: zehn von 47 Entscheidungen<br />

und 2011: 8 von 37). Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht bei allen Entscheidungen<br />

zu in-camera-Verfahren ein Zusammenhang zum <strong>IFG</strong> aus den Entscheidun-<br />

1481 Schoch, NJW 2009, 2987 (2993).<br />

1482 BVerwG, Beschl. v. 15.10.2008 – 20 F 1.08 und 20 F 2.08, Juris Rn. 8.

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