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Das Döhlener Becken bei Dresden - Unbekannter Bergbau

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Abb. 14-14: Vortrieb einer Streichstrecke im 1. Flöz.<br />

Schaffung eines Vertikalschlitzes (Ortsbrust,<br />

rechts), den der kniende Hauer<br />

durch die noch anstehende Strosse vortreibt.<br />

Der stehende Hauer bohrt ein<br />

Sprengloch zum Abdrücken der „Oberware“<br />

über dem Horizontalschram, im<br />

Bereich der hellen Großen Lette. Verm.<br />

Königl. Steinkohlenwerke; Foto: GEORGI et<br />

al. 1894: Abb. 7 (Ausschnitt)<br />

<strong>Das</strong> „Gedinge“ war eine wichtige organisatorische<br />

Maßnahme zur Leitung der Produktion. Es gab praktisch<br />

keine wesentliche Ar<strong>bei</strong>t ohne Gedinge, später als Norm<br />

oder Soll bezeichnet.<br />

Wegen ihrer Bedeutung für die Ar<strong>bei</strong>tsorganisation wurde<br />

die Abb. 14-15 als Titelbild der Monographie ausgewählt<br />

(GEORGI & BÖRNER 1894 Abb. 6). Nur der Revier- und der<br />

Obersteiger waren zur Gedingestellung befugt. Erschwerende<br />

Faktoren wie geringe Mächtigkeit, Kämme oder<br />

Verwerfungen, Ausbau und die Förderung sind einbezogen<br />

worden. Der Ortsälteste, später der Brigadier, konnte<br />

Einspruch erheben, eine einseitige Maßnahme war kaum<br />

möglich. Nach der Festlegung vor Ort galt das Gedinge mindestens<br />

10 Tage. Bei wesentlicher Erhöhung der<br />

Flözmächtigkeit war es klug, dass der Ortsälteste freiwillig<br />

das Gedinge aufstockte, dagegen war es sehr schwierig,<br />

Verminderungen zu erreichen. <strong>Das</strong> Gedinge bildete die<br />

Grundlage der Entlohnung. Nach einer ausführlichen<br />

Detailbeschreibung (HARTUNG 1906: 86) wurde für Hunte<br />

mit Stückkohle der höchste Satz, für Maschinen-, Kalk- und<br />

Klarkohle wesentlich weniger gezahlt. <strong>Das</strong> Metergeld bezog<br />

sich auf Vortrieb einschließlich Ausbau und Erschwernissen.<br />

Es gab auch Gedingeanteile für die Gewinnung von<br />

Kämmen, zum Setzen von Bergemauern oder Ausbau und<br />

für Zimmerlinge, <strong>bei</strong>m Streckenumbau oder für<br />

Spezialausbauten.<br />

<strong>Das</strong> Verfahren erscheint kompliziert, war meist aber so<br />

transparent, dass man vor Ende des Monats die Lohnhöhe<br />

einschätzen konnte. Ein gewisser subjektiver Anteil ergab<br />

sich vor allen Dingen <strong>bei</strong> der Gewährung von Zuschlägen.<br />

Die Autorität des Gedingestellers war absolut und führte zu<br />

einer hohen Disziplin der Bergleute. <strong>Das</strong> galt auch <strong>bei</strong><br />

Lohnabzügen für Nichteinhaltung von Vorschriften (ar<strong>bei</strong>ten<br />

ohne Ausbau, Trockenbohren, Nichteinhaltung von<br />

Leithorizonten).<br />

Nach 1958 nahm die Bedeutung der Brigadiere durch politische<br />

Maßnahmen ständig zu und die Autorität der Steiger ab.<br />

Die Befahrung der „Abnahmekommission“ am Monatsende<br />

sollte später die vorgefundenen Qualität der geleisteten<br />

Ar<strong>bei</strong>ten entsprechend der „Ortspaßporte“ (= Auffahrungsoder<br />

Abbaurichtlinien) einschätzen und Festlegungen treffen.<br />

Nach Erfahrungen des Autors führten teilweise erhebliche<br />

Verstöße gegen festgelegte Bauhöhen zur erheblichen<br />

Schmälerung der Gewinnungsqualität (s. Abb. 10-3).<br />

Abb. 14-15: Gedingestellung durch den Obersteiger<br />

Freyberg. Geleucht offene Freiberger<br />

Blenden. Holzhunte, daher Burgker Steinkohlenwerke.<br />

Im Kohlenflöz horizontale<br />

helle Tonsteinlagen (die Letten), helle klastische<br />

Gänge (die Kämme) durchsetzen<br />

steil das 1. Flöz. GEORGI et al. (1894, Abb. 6)<br />

Sprenglochbohrungen sind <strong>bei</strong> den harten Kohlenbänken<br />

und den zahlreichen Kämmen sicherlich schon frühzeitig zur<br />

Anwendung gekommen. Die Bohrungen wurden mit<br />

Handfäustel geschlagen, teilweise stehend auf Fahrten (s.<br />

Abb. 14-12, 14-24), eine Tätigkeit, die heute niemand mehr<br />

beherrscht und dauerhaft realisieren würde.<br />

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