Das Döhlener Becken bei Dresden - Unbekannter Bergbau
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Abb. 14-14: Vortrieb einer Streichstrecke im 1. Flöz.<br />
Schaffung eines Vertikalschlitzes (Ortsbrust,<br />
rechts), den der kniende Hauer<br />
durch die noch anstehende Strosse vortreibt.<br />
Der stehende Hauer bohrt ein<br />
Sprengloch zum Abdrücken der „Oberware“<br />
über dem Horizontalschram, im<br />
Bereich der hellen Großen Lette. Verm.<br />
Königl. Steinkohlenwerke; Foto: GEORGI et<br />
al. 1894: Abb. 7 (Ausschnitt)<br />
<strong>Das</strong> „Gedinge“ war eine wichtige organisatorische<br />
Maßnahme zur Leitung der Produktion. Es gab praktisch<br />
keine wesentliche Ar<strong>bei</strong>t ohne Gedinge, später als Norm<br />
oder Soll bezeichnet.<br />
Wegen ihrer Bedeutung für die Ar<strong>bei</strong>tsorganisation wurde<br />
die Abb. 14-15 als Titelbild der Monographie ausgewählt<br />
(GEORGI & BÖRNER 1894 Abb. 6). Nur der Revier- und der<br />
Obersteiger waren zur Gedingestellung befugt. Erschwerende<br />
Faktoren wie geringe Mächtigkeit, Kämme oder<br />
Verwerfungen, Ausbau und die Förderung sind einbezogen<br />
worden. Der Ortsälteste, später der Brigadier, konnte<br />
Einspruch erheben, eine einseitige Maßnahme war kaum<br />
möglich. Nach der Festlegung vor Ort galt das Gedinge mindestens<br />
10 Tage. Bei wesentlicher Erhöhung der<br />
Flözmächtigkeit war es klug, dass der Ortsälteste freiwillig<br />
das Gedinge aufstockte, dagegen war es sehr schwierig,<br />
Verminderungen zu erreichen. <strong>Das</strong> Gedinge bildete die<br />
Grundlage der Entlohnung. Nach einer ausführlichen<br />
Detailbeschreibung (HARTUNG 1906: 86) wurde für Hunte<br />
mit Stückkohle der höchste Satz, für Maschinen-, Kalk- und<br />
Klarkohle wesentlich weniger gezahlt. <strong>Das</strong> Metergeld bezog<br />
sich auf Vortrieb einschließlich Ausbau und Erschwernissen.<br />
Es gab auch Gedingeanteile für die Gewinnung von<br />
Kämmen, zum Setzen von Bergemauern oder Ausbau und<br />
für Zimmerlinge, <strong>bei</strong>m Streckenumbau oder für<br />
Spezialausbauten.<br />
<strong>Das</strong> Verfahren erscheint kompliziert, war meist aber so<br />
transparent, dass man vor Ende des Monats die Lohnhöhe<br />
einschätzen konnte. Ein gewisser subjektiver Anteil ergab<br />
sich vor allen Dingen <strong>bei</strong> der Gewährung von Zuschlägen.<br />
Die Autorität des Gedingestellers war absolut und führte zu<br />
einer hohen Disziplin der Bergleute. <strong>Das</strong> galt auch <strong>bei</strong><br />
Lohnabzügen für Nichteinhaltung von Vorschriften (ar<strong>bei</strong>ten<br />
ohne Ausbau, Trockenbohren, Nichteinhaltung von<br />
Leithorizonten).<br />
Nach 1958 nahm die Bedeutung der Brigadiere durch politische<br />
Maßnahmen ständig zu und die Autorität der Steiger ab.<br />
Die Befahrung der „Abnahmekommission“ am Monatsende<br />
sollte später die vorgefundenen Qualität der geleisteten<br />
Ar<strong>bei</strong>ten entsprechend der „Ortspaßporte“ (= Auffahrungsoder<br />
Abbaurichtlinien) einschätzen und Festlegungen treffen.<br />
Nach Erfahrungen des Autors führten teilweise erhebliche<br />
Verstöße gegen festgelegte Bauhöhen zur erheblichen<br />
Schmälerung der Gewinnungsqualität (s. Abb. 10-3).<br />
Abb. 14-15: Gedingestellung durch den Obersteiger<br />
Freyberg. Geleucht offene Freiberger<br />
Blenden. Holzhunte, daher Burgker Steinkohlenwerke.<br />
Im Kohlenflöz horizontale<br />
helle Tonsteinlagen (die Letten), helle klastische<br />
Gänge (die Kämme) durchsetzen<br />
steil das 1. Flöz. GEORGI et al. (1894, Abb. 6)<br />
Sprenglochbohrungen sind <strong>bei</strong> den harten Kohlenbänken<br />
und den zahlreichen Kämmen sicherlich schon frühzeitig zur<br />
Anwendung gekommen. Die Bohrungen wurden mit<br />
Handfäustel geschlagen, teilweise stehend auf Fahrten (s.<br />
Abb. 14-12, 14-24), eine Tätigkeit, die heute niemand mehr<br />
beherrscht und dauerhaft realisieren würde.<br />
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