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Judikatur - Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie | TU Wien

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148<br />

§ 37 - Schutz von Heilquellen <strong>und</strong> Heilmooren<br />

1. Wurde bei einer Mineralwasserfassung im Bewilligungsbescheid zur Vermeidung einer das<br />

gesamte artesische Feld schädigenden <strong>und</strong> damit Nachbarquellen gefährdenden Wasserverschwendung<br />

eine automatische Verschlussvorrichtung vorgeschrieben, so stellt ein freier Auslauf<br />

keine im Überprüfungsverfahren genehmigungsfähige geringfügige Abweichung dar.<br />

VwGH 31.5.1968, 958/67<br />

2. Wenn auf einer nicht in das Schutz- oder Schongebiet eines wr bewilligten Mineralwasservorkommens<br />

einbezogenen Gr<strong>und</strong>parzelle eine dieses gefährdende Gr<strong>und</strong>wassererschließung<br />

erfolgen soll, begründet dies keine Zuständigkeit des LH nach § 99 Abs 1 lit e.<br />

VwGH 26.6.1968, 1590/67<br />

Durch die WRG-Nov 1997 überholt<br />

<strong>Judikatur</strong> zum WRG 1870 – 2004 Seite 148 von 390

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