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Judikatur - Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie | TU Wien

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349<br />

8. Ein wasserpolizeilicher Auftrag, der über die gesetzliche Verpflichtung zur bloßen Beseitigung einer<br />

eigenmächtigen Neuerung hinausgeht, ist durch § 138 Abs 1 lit a nicht gedeckt.<br />

VwGH 13.9.1979, 2611/78; 3.7.1984, 83/07/0301; 19.3.1985, 84/07/0393, 0384; 14.6.1988,<br />

88/07/0022; 22.11.1988, 84/07/0097; 29.11.1988, 84/07/0195; 7.3.1989, 85/07/0059;<br />

2.6.1992, 89/07/0053; 20.4.1993, 91/07/0044; 25.5.2000, 97/07/0054; 11.12.2003,<br />

97/07/0054 = RdU-LSK 2004/5 (Umbau einer Sickergrube zu einer Senkgrube); stRsp<br />

9. Ein Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a setzt nicht voraus, dass die Maßnahme schon von vornherein als<br />

bewilligungsunfähig anzusehen wäre.<br />

VwGH 14.4.1987, 86/07/0267; 26.4.1995, 92/07/0197 = RdU 30/1997 ; 13.11.1997,<br />

97/07/0035; 23.4.1998, 98/07/0004 (Eigenmächtigkeit genügt); 25.11.1999, 96/07/0121<br />

(Eigenmächtigkeit genügt)<br />

10. Der Fortbestand bereits vor dem Inkrafttreten der WRG-Nov 1959 am 1.5.1959 bestehender<br />

Wasserbenutzungen, die nach den bis dahin geltenden Bestimmungen im Gegensatz zur Rechtslage<br />

seither einer Bewilligung nicht bedurften, ist gem § 142 Abs 1 davon abhängig, dass die Eintragung<br />

dieser Rechte im Wasserbuch, sofern sie nicht schon erfolgt war, binnen Jahresfrist, also bis<br />

30.4.1960, beantragt wurde.<br />

VwGH 5.7.1988, 84/07/0181; 25.4.1989, 85/07/0251; 21.1.1992, 88/07/0129<br />

11. Im Falle einer eigenmächtigen Verengung des Bachbettes durch die Anlieger an beiden Ufern darf<br />

nicht von vornherein einem der beiden allein die gesamte Wiederherstellung des früheren Zustandes<br />

aufgetragen werden. Nur in dem Maße, in dem die Einengung auf Arbeiten des jeweiligen Anliegers<br />

zurückzuführen ist, kann dieser zur Wiederherstellung des seinem eigenmächtigen Vorgehen vorangegangenen<br />

Zustandes verhalten werden.<br />

VwGH 17.1.1989, 88/07/0043<br />

12. Die Beseitigung von gegen das Verbot des § 39 verstoßenden Neuerungen kann nur auf Gr<strong>und</strong><br />

des § 138 angeordnet werden.<br />

VwGH 7.3.1989, 85/07/0059; 15.7.1999, 97/07/0223<br />

13. Da Auflagen iSd § 105 bereits unmittelbar der Vollstreckung zugänglich sind, ist deren Durchsetzung<br />

mittels Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a rechtlich nicht gedeckt (ne bis in idem).<br />

VwGH 17.5.1990, 89/07/0199<br />

14. Die Behörde hat gem § 138 Abs 1 lit a jedenfalls einen Auftrag zur „Beseitigung" zu erlassen.<br />

VwGH 15.1.1991, 87/07/0055<br />

15. Einem Auftrag gem § 138 iVm § 39 kann nicht entgegengehalten werden, dass hiedurch die<br />

früheren - für den Täter nachteiligeren - Verhältnisse wiederhergestellt würden.<br />

VwGH 28.5.1991, 87/07/0136<br />

16. Das Tatbild der fehlenden wr Bewilligung gem § 32 unterscheidet sich von dem des § 31 insb<br />

dadurch, dass im ersteren Fall ein konkret wirksamer <strong>und</strong> beabsichtigter Angriff auf die bisherige<br />

Beschaffenheit von Wasser vorliegen muss, der plangemäß unter Verwendung von Anlagen erfolgt,<br />

während im zweiten Fall die Verpflichtung zur Vermeidung von Verunreinigungen sich in erster Linie<br />

auf Anlagen <strong>und</strong> Maßnahmen bezieht, bei denen eine Einwirkung auf Gewässer zwar nicht<br />

vorgesehen, aber erfahrungsgemäß möglich ist.<br />

VwGH 29.10.1991, 90/07/0159; 29.10.1991, 91/07/0061; 3.7.2003, 2000/07/0266; stRsp<br />

17. Ein Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a muss so bestimmt formuliert sein, dass eine Vollstreckung durch<br />

Ersatzvornahme möglich ist.<br />

VwGH 26.5.1992, 92/07/0001; 18.3.1994, 91/07/0147<br />

18. Sofern die Durchführung der Räumung konsenslos gelagerter Materialien technisch zwangsläufig<br />

auch die Räumung konsensgemäß gelagerter Materialien nach sich zieht, macht dies die Anordnung<br />

der Räumung nach § 138 Abs 1 lit a nicht rechtswidrig; solche technische Folgewirkungen der<br />

angeordneten Maßnahmen berühren nicht die Rechtmäßigkeit der - die konsensgemäß gelagerten<br />

Materialien nicht umfassenden - Anordnung zur Beseitigung konsenswidrig gelagerten Abfalls.<br />

VwGH 28.7.1994, 92/07/0154<br />

19. Weder dem § 121 Abs 1 noch dem § 138 Abs 1 lit a kann entnommen werden, dass dem<br />

Konsensinhaber der Auftrag zur Vorlage eines Projektes erteilt werden könnte.<br />

VwGH 20.12.1994, 94/07/0082<br />

20. In Ansehung der Bewilligungspflicht nach § 31a sind Feststellungen erforderlich, welche Art <strong>und</strong><br />

Menge von Mineralölen bzw mineralölhältigen Stoffen gelagert wurden bzw für welche derartigen<br />

Stoffe von einer vorangegangenen oder beabsichtigten Lagerung ausgegangen werden könnte.<br />

VwGH 23.5.1995, 91/07/0105 = RdU 113/1996 (Hinweis auf VwGH 7.5.1991, 90/07/0171)<br />

21. In Ansehung der Bewilligungspflicht nach § 31b sind Feststellungen erforderlich, welche Gegenstände<br />

auf Gr<strong>und</strong> welcher näheren Umstände als unter den bei Anwendung dieser Bestimmung<br />

heranzuziehenden Abfallbegriff des AWG fallend anzusehen sind.<br />

VwGH 23.5.1995, 91/07/0105 = RdU 113/1996 (Hinweis auf VwGH 7.5.1991, 90/07/0171)<br />

Vgl unten VwGH 28.3.1996, 95/07/0171<br />

<strong>Judikatur</strong> zum WRG 1870 – 2004 Seite 349 von 390

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