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Judikatur - Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie | TU Wien

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auch die anderen Beteiligten, die von der Schutzvorrichtung erheblichen Nutzen ziehen, zu den<br />

Erhaltungskosten angemessen beizutragen.<br />

VwGH 3.12.1937, Slg 1693<br />

9. Wenn Ufersicherungen einem Anlageneigentümer dadurch zum Vorteil gereichen, dass sie die<br />

Sicherheit seines Betriebes gegen Auskolkungen <strong>und</strong> Unterwaschungen erhöhen, so vermag die von<br />

der WRbeh auferlegte Beitragspflicht zu den notwendigen Erhaltungskosten den Bestimmungen des<br />

§ 42 Abs 2 iVm § 50 Abs 6 nicht zuwiderzulaufen.<br />

VwGH 7.6.1950, Slg 1492<br />

10. Unter Schutz- <strong>und</strong> Regulierungsbauten nach § 42 Abs 1 ist die Herstellung von Vorrichtungen <strong>und</strong><br />

Bauten gegen die schädlichen Einwirkungen des Wassers zu verstehen. Demgegenüber umfasst der<br />

Begriff „Instandhaltung der Gewässer" iSd §§ 6 <strong>und</strong> 13 WBFG die Erhaltung aller Schutz- <strong>und</strong><br />

Regulierungsbauten.<br />

VwGH 28.6.1962, 1418/61; stRsp<br />

Siehe auch bei § 41<br />

11. Die im § 42 Abs 2 statuierte Pflicht zur Ausführung nötiger Schutzmaßregeln besteht nur für den<br />

Fall eines Schadenseintrittes an fremden, nicht aber bloß an eigenem Eigentum. Die Bestimmung des<br />

§ 50 aber findet auf bewilligungsfreie Anlagen keine Anwendung.<br />

VwGH 25.11.1999, 96/07/0186 = RdU 48/2001<br />

§ 43 - Vorsorgen gegen wiederkehrende Überschwemmungen<br />

1. Einwendungen Dritter gegen ein durch Regulierungsgesetz geregeltes Flussregulierungsprojekt<br />

können nicht durch den Hinweis auf die angebliche Unabänderlichkeit des Projektes abgewiesen<br />

werden.<br />

VwGH 10.2.1914, Slg 10.068; 6.10.1914, Slg 10.484<br />

§ 44 - Beitragsverpflichtung zu öffentlichen Schutz<strong>und</strong><br />

Regulierungswasserbauten<br />

1. Die Anwendung des § 44 Abs 2 hat zur Voraussetzung, dass eine Beitragsverpflichtung von<br />

Gemeinden bisher nicht besteht <strong>und</strong> darum erst durch Bescheid dem Gr<strong>und</strong>e <strong>und</strong> der Höhe nach<br />

festgestellt werden muss.<br />

VwGH 25.5.1961, Slg 5574<br />

2. Es ist wohl selbstverständlich, dass großzügige Abwehrmaßnahmen gegen ein Gebirgsgewässer<br />

nicht nur die unmittelbar beteiligten Liegenschaftsbesitzer, sondern darüber hinaus einen größeren<br />

Kreis von Einwohnern der betroffenen Gemeindegebiete, wenn nicht alle Einwohner, vor den mit<br />

Überschwemmungen erfahrungsgemäß verb<strong>und</strong>enen zahlreichen Nachteilen bewahren. Es entspricht<br />

darum dem Sinn des § 44 Abs 2, in einem solchen Fall die anteiligen Lasten nicht mehr auf einzelne<br />

Gemeindeangehörige, sondern auf die Gemeinden selbst zu verteilen.<br />

VwGH 25.5.1961, Slg 5574<br />

3. Die von den begünstigten Liegenschaftseigentümern zu leistenden Beiträge dürfen nicht höher<br />

sein, als der durch einen Schutz- bzw Regulierungsbau für ihren Bereich erzielte Vorteil oder<br />

abgewendete Nachteil; dieser ist daher von der WRbeh ziffernmäßig festzustellen.<br />

VwGH 29.10.1971, 357, 359/70, Slg 8097<br />

4. Die Entscheidung, ob <strong>und</strong> welchen angemessenen Beitrag zu den Baukosten der benachbarte<br />

Wasserberechtigte iSd § 44 Abs 1 zu leisten hat, ist von der Verwaltungsbehörde zu treffen.<br />

VwGH 1.3.1974, 1250/73, 264/74<br />

5. Das Verlangen des B<strong>und</strong>es oder Landes gem § 44 Abs 1 setzt nicht voraus, dass diese Gebietskörperschaften<br />

selbst Antragsteller (Regulierungsunternehmer) nach § 41 Abs 1 sind.<br />

VwGH 21.6.1979, 733/79<br />

6. Die Tauernautobahn AG ist mangels einer im Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz, BGBl<br />

1969/115, enthaltenen Ermächtigung nicht berechtigt, gem § 44 namens des B<strong>und</strong>es aufzutreten.<br />

VwGH 21.12.1979, 2061, 2062, 2063/78<br />

Gilt allgemein bei Privatisierungen<br />

7. Im Verfahren gem § 44 findet § 103 keine Anwendung.<br />

VwGH 28.2.1984, 83/07/0351<br />

§ 47 - Instandhaltung der Gewässer<br />

<strong>und</strong> des Überschwemmungsgebietes<br />

<strong>Judikatur</strong> zum WRG 1870 – 2004 Seite 168 von 390

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