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Judikatur - Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie | TU Wien

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einen nicht von vornherein auszuschließenden Eingriff in ihr Gr<strong>und</strong>eigentum als Parteien zu<br />

bekämpfen.<br />

VwGH 23.5.1995, 92/07/0183<br />

11. Die Übergehung des von Betroffenen erhobenen Einwandes der Verwirklichung des Erlöschensfalles<br />

nach § 27 Abs 1 lit g ist geeignet, fremde Rechte in der nach § 28 ergehenden Entscheidung zu<br />

verletzen.<br />

VwGH 23.5.1995, 92/07/183 (Hinweis auf VwGH 12.5.1981, 81/07/0027, 0028)<br />

Abs 2<br />

1. Die in § 28 Abs 2 vorgesehene Verlängerung der Bewilligungsdauer kommt nur ausnahmsweise<br />

iZm der Vorschreibung von Abänderungen in Betracht.<br />

VwGH 31.5.1988, 85/07/0269<br />

§ 29 - Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten<br />

Abs 1<br />

1. Die Beseitigung eines Wehres ist nur unter Intervention der Behörde <strong>und</strong> nach Genehmigung der<br />

darauf abzielenden Vorkehrungen zulässig.<br />

VwGH 23.6.1897, Slg 10.860<br />

2. Durch das Erlöschen des Wasserrechts erwächst für den Besitzer der zur Ausübung dieses Rechts<br />

dienenden Anlage die Pflicht, den früheren, vor der Ausführung seiner Anlage bestandenen Zustand<br />

wieder herzustellen bzw Vorkehrungen zu treffen, die die Unschädlichkeit des Weiterbestandes dieser<br />

Anlage gewährleisten.<br />

VwGH 9.4.1918, Slg 12.088<br />

3. Ist das Wasserrecht erloschen, so kann sich der bisher Wasserberechtigte durch eine nachträgliche<br />

Veräußerung der Betriebsanlage oder Liegenschaft – oder durch die Erklärung, auf das Eigentum zu<br />

verzichten, - der gesetzlichen Verpflichtung zur Vornahme der durch die Auflassung notwendigen<br />

Vorkehrungen iSd § 29 Abs 1 nicht entziehen.<br />

VwGH 20.11.1918, Slg 12.229; 9.4.1964, 816/63; 14.5.1997, 96/07/0249 (Veräußerung);<br />

stRsp<br />

Siehe auch unten VwGH 12.3.1991, 87/07/0015<br />

4. Die Pflicht zur Instandhaltung wie auch die Pflicht zur Beseitigung von Resten einer - zerstörten -<br />

Anlage sind nur besondere Ausflüsse der Pflicht, Dritte gegen Schäden zu schützen, die aus dem<br />

Zustand der Anlage hervorgehen. Solange die Anlage besteht, äußert sich diese Pflicht in der<br />

Instandhaltungspflicht, sobald sie nicht mehr besteht, in der Pflicht, Reste zu beseitigen, soweit sie<br />

Schäden herbeiführen können.<br />

VwGH 19.4.1928, Slg 15.192; stRsp<br />

5. Eine Verpflichtung zur Wiederherstellung einer untergegangenen Anlage ist im Gesetz nicht<br />

begründet.<br />

VwGH 26.9.1935, Slg 617<br />

6. Die Erlöschensfeststellung gem § 29 Abs 1 darf nicht an Bedingungen geknüpft werden; wohl aber<br />

ist neben der Feststellung des Erlöschens die Erlassung von Vorschreibungen an den bisher<br />

Berechtigten zulässig.<br />

VwGH 22.6.1937, Slg 1482<br />

7. Der abtretende Wasserberechtigte kann verpflichtet werden, das bei der laufenden Instandhaltung<br />

Versäumte als eine durch die Auflassung notwendig werdende Vorkehrung nachzuholen.<br />

VwGH 22.6.1937, Slg 1482<br />

Siehe aber auch unten VwGH 20.3.1986, 85/07/0009, bzw 25.10.1994, 93/07/0049<br />

8. Neue Anlagen lediglich zu Gunsten der verbleibenden Wasserberechtigten zu errichten ist der<br />

abtretende Wasserberechtigte nicht verpflichtet.<br />

VwGH 22.6.1937, Slg 1482; 20.3.1986, 85/07/0009, 0010, 0011, 0016; stRsp<br />

Vgl auch unten VwGH 24.10.1995, 91/07/0122<br />

9. Der Satz, wer auf ein Wasserbenutzungsrecht verzichtet, habe alle Vorkehrungen durchzuführen,<br />

die sich aus diesem Anlass als notwendig erweisen, ist in dieser allgemeinen Fassung unrichtig, denn<br />

der Schutz der Anrainer geht nur so weit, als ihrem Eigentumsrecht kein Schaden zugefügt werden<br />

darf; sie haben aber keinen Anspruch auf Ersatz eines ihnen infolge Veränderung an der Wasseranlage<br />

entgehenden Vorteils.<br />

VwGH 22.6.1937, Slg 1482<br />

10. Das Verfahren zur Feststellung des Erlöschens eines Wasserrechts richtet sich ausschließlich<br />

gegen denjenigen, dessen Rechtsverlust festgestellt werden soll.<br />

VwGH 18.12.1951, Slg 2384; 12.10.1973, 994/73; stRsp<br />

<strong>Judikatur</strong> zum WRG 1870 – 2004 Seite 84 von 390

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