Judikatur - Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie | TU Wien
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16. Zivilrechtliche Nutzungsbefugnisse an Gr<strong>und</strong>stücken vermitteln keine Parteistellung.<br />
VwGH 23.4.1991, 90/07/0118; 7.5.1991, 87/07/0128; 25.3.2004, 2003/07/0131 (Pacht bzw.<br />
Miete); stRsp<br />
17. Wer eine projektsbedingte Beeinträchtigung seines wr geschützten Rechts behauptet, hat<br />
darzutun, worin jene gelegen sein soll. Wird eine solche Rechtsverletzung nicht geltend gemacht,<br />
kommt im wr Verfahren Parteistellung nicht zu.<br />
VwGH 7.5.1991, 87/07/0128<br />
18. Eine allfällige künftige Geltendmachung eines Anschlusszwanges durch die Bewilligungswerberin<br />
(Gemeinde) ist nicht Gegenstand des wr Bewilligungsverfahrens einer Wasserversorgungsanlage;<br />
diesbezügliche Befürchtungen vermögen eine Parteistellung daher nicht zu begründen.<br />
VwGH 8.10.1991, 91/07/0002; stRsp<br />
19. In einem Verfahren betreffend Bestimmung von Schutzgebieten <strong>und</strong> Anordnung von Schutzmaßnahmen<br />
haben Bestandnehmer sowie sonstige bloß dinglich oder obligatorisch Berechtigte keine<br />
Parteistellung.<br />
VwGH 21.1.1992, 88/07/0083; 12.12.1996, 96/07/003 (bzgl. Servitutsberechtigten - von den<br />
Einforstungsberechtigten gem BGBl 1951/103 abgesehen, denen seit der WRG-Nov 1990<br />
Parteistellung zukommt)<br />
20. Einforstungsrechte sind - auch - dingliche Rechte.<br />
VwGH 31.1.1992, 91/07/0024<br />
21. Wenn nach dem Gesetz nicht einmal dinglich Berechtigten Parteistellung zukommt, dann gilt dies<br />
umso mehr für bloß obligatorisch Berechtigte.<br />
VwGH 10.3.1992, 92/07/0044; 25.3.2004, 2003/07/0131 (Pächter, Mieter)<br />
22. Mögliche sek<strong>und</strong>äre, nicht die Substanz des Gr<strong>und</strong>eigentums berührende Einwirkungen können<br />
im Verfahren nach § 38 nicht mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden.<br />
VwGH 26.5.1992, 92/07/0087 (Uferanlandungen <strong>und</strong> Verschmutzungen); 12.12.2002,<br />
2000/07/0055 (Schneeverwehungen <strong>und</strong> –verfrachtungen)<br />
23. Bei den mit der Mitgliedschaft zu Agrargemeinschaften verb<strong>und</strong>enen Rechten handelt es sich nicht<br />
um - Parteistellung vermittelnde - Einforstungsrechte (§ 102 Abs 1 lit b).<br />
VwGH 14.12.1993, 93/07/0091; 2.7.1998, 98/07/0029<br />
24. Personen, deren geschützte Rechte durch ein Vorhaben sachbezogen wegen der Lage ihrer<br />
Schutzobjekte nicht berührt werden können, ist Parteistellung nach § 102 Abs 1 lit b nicht<br />
einzuräumen; solche Personen können durch eine meritorische Erledigung ihrer Einwendungen in<br />
subjektiv-öffentlichen Rechten gar nicht verletzt sein.<br />
VwGH 26.4.1995, 92/07/0159, VwSlg Nr. 14.247/A; 26.6.1996, 93/07/0084; 25.11.1999,<br />
98/07/0175; 18.10.2001, 2001/07/0074; 25.4.2002, 2001/07/0161 = RdU-LSK 2003/3;<br />
17.10.2002, 2002/07/0078; 27.5.2003, 2002/07/0100; 21.10.2004, 2003/07/0105; stRsp<br />
25. Im Verfahren über die Erteilung der wr Bewilligung für eine Gemeindekanalisation kann die<br />
Befürchtung des daraus in der Folge sich ergebenden Anschlusszwanges <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Stilllegung der eigenen Abwasseranlage keine Parteistellung verschaffen.<br />
VwGH 20.7.1995, 93/07/0043<br />
26. Im Verfahren zur Erteilung einer wr Bewilligung begründet nur das Gr<strong>und</strong>eigentum, nicht aber ein<br />
Superädifikatseigentum Parteistellung.<br />
VwGH 20.7.1995, 95/07/0051 (Hinweis auf VwGH 3.12.1985, 85/07/0275, 85/07/0276, sowie<br />
auf Krzizek, S 143)<br />
27. Eine Auflage, wonach eine Beweissicherung gemeinsam mit dem Betroffenen durchzuführen ist,<br />
verpflichtet nicht diesen Betroffenen, sondern nur den Bewilligungswerber <strong>und</strong> begründet auch keine<br />
Parteistellung.<br />
VwGH 24.10.1995, 95/07/0078<br />
28. Bei einer Abwasserbeseitigungsanlage sind im Verhältnis zum benachbarten Gr<strong>und</strong>eigentum nur<br />
die Anlagenerrichtung <strong>und</strong> die Fortleitung von Stoffen Gegenstand einer wr Bewilligung.<br />
Geruchsauswirkungen hingegen werden durch die wr Bewilligung nicht mehr erfasst. Diese im wohlverstandenen<br />
öffentlichen Interesse möglichst hintan zu halten, ist Sache der WRbeh iSd § 105, doch<br />
steht darauf niemandem ein Rechtsanspruch zu.<br />
VwGH 28.2.1996, 95/07/0139 ua (Hinweis auf VwGH 7.2.1969, Slg NF 7506/A); 28.2.1996,<br />
95/07/0138 ua<br />
29. Servitutsberechtigten - von den Einforstungsberechtigten gem BGBl 1951/103 abgesehen - kommt<br />
in einem Verfahren betreffend die Bestimmung von Schutzgebieten <strong>und</strong> Anordnung von Schutzmaßnahmen<br />
keine Parteistellung gem § 102 Abs 1 lit b zu.<br />
VwGH 12.12.1996, 96/07/0036 (Hinweis auf VwGH 25.4.1989, 89/07/0017, 0018)<br />
30. Ein Recht darauf, dass Wasser aus dem Einzugsgebiet einer Teichanlage nach seiner gebrauchsbedingten<br />
Umwandlung in Abwasser nach Gebrauch (<strong>und</strong> Behandlung) wieder in dieses Einzugsgebiet<br />
zurückgeleitet werden müsse, ist dem WRG unbekannt.<br />
<strong>Judikatur</strong> zum WRG 1870 – 2004 Seite 239 von 390