Judikatur - Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie | TU Wien
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2. Die Beschränkung auf die Frage des Vorzuges verpflichtet die Behörde, zunächst bescheidmäßig<br />
auszusprechen, welche Bewerbung als bevorzugt zu gelten hat <strong>und</strong> daher dem Bewilligungsverfahren<br />
zu unterziehen ist.<br />
VwGH 22.6.1962, Slg 5831<br />
3. Eine nach Abschluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz geltend gemachte neue<br />
Bewerbung, die einer bereits in Behandlung gezogenen Bewerbung widerstreitet, ist gem § 109 Abs 2<br />
zurückzuweisen.<br />
VwGH 22.4.1980, 2189/79<br />
4. Eine bloße Absichtserklärung ist keine Bewerbung iSd § 109 Abs 1.<br />
VwGH 8.5.1984, 84/07/0067<br />
5. Für die Einleitung eines Widerstreitverfahrens ist nicht erforderlich, dass die widerstreitenden<br />
Bewerbungen bereits allen Erfordernissen des § 103 entsprechen, doch muss es sich um zulässige<br />
Bewerbungen handeln, aus denen die Projektsabsicht klar erkennbar ist.<br />
VwGH 26.2.1991, 90/07/0112<br />
6. Widerstreitverfahren sind von Amts wegen einzuleiten bzw durchzuführen; ein darauf gerichteter<br />
Antrag ist im Gesetz nicht vorgesehen.<br />
VwGH 10.3.1992, 91/07/0004<br />
Vgl aber nun § 109 idFd BGBl I 2001/109<br />
7. Die Verhandlung ist mit der Aufnahme der zulässigen Vorbringen aller Beteiligten sowie der<br />
Beendigung der Beweisaufnahme abgeschlossen.<br />
VwGH 23.2.1993, 92/07/0200<br />
8. Das Widerstreitverfahren ist ein eigenes, vom Bewilligungsverfahren getrenntes Verfahren, welches<br />
mit Bescheid abzuschließen ist.<br />
VwGH 11.9.1997, 97/07/0061 (Hinweis auf VwGH 22.6.1962, Slg NF 5.831/A)<br />
9. Jedes vorzeitige Eintreten in das Bewilligungsverfahren wäre unzulässig.<br />
VwGH 11.9.1997, 97/07/0061 (Hinweis auf Grabmayr-Rossmann, 518, Anm 6 zu § 109)<br />
10. Die Entscheidung darüber, welchem Vorhaben der Vorzug gebührt, ist eine Vorfrage für das<br />
Bewilligungsverfahren.<br />
VwGH 11.9.1997, 97/07/0061 (Hinweis auf Mayer, Wasserkraftwerke im Verwaltungsrecht 20)<br />
In Abweichung von § 38 AVG verpflichtet § 109 die Behörde, das Bewilligungsverfahren<br />
auszusetzen, eine selbständige Vorfragenbeurteilung ist ihr nicht gestattet<br />
§ 111 - Inhalt der Bewilligung<br />
Abs 1<br />
1. Die als Nebenbestimmung einer wr Bewilligung auferlegte Haftpflicht für künftig aus der Wasseranlage<br />
entstehende Elementarschäden lässt sich gesetzlich nicht rechtfertigen.<br />
VwGH 14.6.1898, Slg 11.821<br />
2. Wurde der wr Konsens unter einer Bedingung erteilt, deren Erfüllung sich nachträglich als<br />
unmöglich erwiesen hat, so ist über die Frage des Fortbestandes oder der Hinfälligkeit des so<br />
eingeräumten Rechts zu entscheiden.<br />
VwGH 22.4.1899, Slg 12.748<br />
AM: die Auflage gilt als nicht beigesetzt; vgl unten VwGH 19.5.1994, 92/07/0070<br />
3. Die Auflage von Verzichten auf Entschädigungsansprüche aus dem Gr<strong>und</strong>e etwaiger Kollisionen<br />
von Wasserrechten gehört nicht zu den zulässigen Modalitäten eines wr Konsenses.<br />
VwGH 30.3.1914, Slg 10.169 (zu Böhm. WRG)<br />
4. Ein Wasserbenutzungsrecht kann nicht in Form einer Konsensbedingung eines einem Dritten<br />
bewilligten Wasserbenutzungsrechts eingeräumt werden.<br />
VwGH 8.2.1927, Slg 14.688<br />
5. Die wr Bewilligung einer Wasserkraftanlage (Triebwerk <strong>und</strong> Stauanlage) beschränkt sich auf die zur<br />
Ausnützung der Wasserkraft bestimmten Vorrichtungen <strong>und</strong> bezieht sich daher nicht auch auf eine<br />
durch die Wasserkraft angetriebene gewerbliche Anlage (Generator).<br />
VwGH 13.12.1928, Slg 15.448 (zu Stmk. WRG)<br />
6. Die Erteilung der wr Bewilligung liegt nicht im freien Ermessen der Behörde. Der Konsenswerber<br />
hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung der wr Bewilligung, wenn weder öffentliche Interessen<br />
beeinträchtigt noch fremde Rechte verletzt werden, das Ermittlungsverfahren somit diese Bewilligung -<br />
<strong>und</strong> sei es auch nur unter zahlreichen erschwerenden Nebenbestimmungen - zulässt, <strong>und</strong> das<br />
Ansuchen nicht als unzulässig abzuweisen ist.<br />
VwGH 28.1.1937, Slg 1153; 28.1.1947, Slg 1153; 23.10.1953, Slg 3152; 17.1.1984,<br />
83/07/0224; 11.11.1986, 86/07/0210; 10.10.1989, 88/07/0140; 26.11.1991, 90/07/0115;<br />
<strong>Judikatur</strong> zum WRG 1870 – 2004 Seite 272 von 390