07.01.2015 Aufrufe

Judikatur - Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie | TU Wien

Judikatur - Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie | TU Wien

Judikatur - Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie | TU Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

180<br />

stocks reicht zur Rechtfertigung eines Pumpversuches nach § 56 Abs 1 als Bedarf iSd § 13 Abs 1 aus,<br />

ohne dass vom Gr<strong>und</strong>eigentümer zu verlangen wäre, schon im Verfahren über die Bewilligung des<br />

Pumpversuches über die beabsichtigte Verwendung jener Wassermengen Auskunft zu geben, die<br />

sich nach den Ergebnissen des Pumpversuches ohne Verletzung fremder Rechte erschließen lassen.<br />

VwGH 10.6.1999, 99/07/0053<br />

Auch der Pumpversuch eines vom Gr<strong>und</strong>eigentümer verschiedenen Wasserversorgungsunternehmens<br />

(Wasserprospektion) wird zulässig sein, ohne dass bereits beim Pumpversuch<br />

der Bedarf an der möglichen späteren Wasserentnahme iSd § 63 nachzuweisen wäre<br />

10. Gem § 56 bewilligungspflichtige Maßnahmen müssen den Charakter von Versuchen, wie Pumpversuche<br />

oder wasserbauliche <strong>und</strong> wasserwirtschaftliche Versuche in der freien Natur, haben.<br />

Gewiss kann auch eine Nassbaggerung ggf dazu geeignet sein, nur vorübergehende Eingriffe in den<br />

Wasserhaushalt herbeizuführen <strong>und</strong> vielleicht auch für die Wasserwirtschaft interessante Erkenntnisse<br />

bringen, doch wäre dies nur die Folgewirkung einer solchen Maßnahme, nicht aber deren Zweck, auf<br />

den es aber jedenfalls für die Beurteilung nach § 56 maßgeblich ankommt.<br />

Der Zweck allein ist dafür bestimmend, ob eine Anlage oder Maßnahme als vorübergehender Eingriff<br />

in den Wasserhaushalt oder als bewilligungspflichtige Wasserbenutzungsanlage bzw. Maßnahme iSd<br />

§§ 9, 10 <strong>und</strong> 32 zu beurteilen ist.<br />

VwGH 16.10.2003, 2002/07/0169 = RdU-LSK 2004/6 (Hinweis auf VwGH 4.12.1979, 1749,<br />

1782/79, VwSlg 9984 A/1979 <strong>und</strong> 20.9.1995, 95/03/0032 = RdU 52/1997); stRsp<br />

§ 58 - Förderung der Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

1. Wer nur im Rahmen des § 10 Abs 1 Gr<strong>und</strong>wasser nutzt, ist nicht Wasserberechtigter iSd § 58 Abs 2<br />

<strong>und</strong> kann daher nur zur Duldung amtlicher Untersuchungen verhalten werden.<br />

VwGH 27.9.1968, 1654/67<br />

<strong>Judikatur</strong> zum WRG 1870 – 2004 Seite 180 von 390

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!