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Judikatur - Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie | TU Wien

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8. Wenn die Kosten für den einzelnen höher wären als der ihm zukommende Vorteil, dann erscheint<br />

das Unternehmen ohne Ausdehnung auf die widerstrebenden Liegenschaftsbesitzer nicht mehr<br />

zweckmäßig.<br />

VwGH 8.7.1937, Slg 1526<br />

9. Bei der Frage, ob im gegebenen Fall ein Nutzen erwächst, ist auch zu beachten, inwieweit die von<br />

den Gr<strong>und</strong>eigentümern zu übernehmenden Lasten die Maßnahme noch rentabel erscheinen lassen.<br />

VwGH 28.5.1956, Slg 4077<br />

10. Jeder einzelne an einem genossenschaftlichen Unternehmen Beteiligte kann einen Antrag auf<br />

Bildung einer WG mit Beitrittszwang stellen.<br />

VwGH 10.4.1984, 83/07/0381, 0382<br />

11. Sind in der Satzung einer WG von Anbeginn an als Mitglieder nicht nur solche vorgesehen, die der<br />

WG freiwillig beitreten, sondern auch solche, die durch Bescheid der WRbeh zum Beitritt verpflichtet<br />

werden, dann ist das essentielle, die Rechtsnatur einer WG mit Beitrittszwang bestimmende<br />

Satzungselement der Möglichkeit behördlich durchgesetzten Beitrittszwanges schon in der Satzung<br />

enthalten; einer Satzungsänderung bedarf es insoweit nicht mehr. Dass die zwangsweise<br />

Einzubeziehenden bei der Beschlussfassung über die Satzung nicht mitwirken konnten, schadet nicht,<br />

weil auch eine nicht erst durch Umbildung, sondern schon durch Gründung als WG mit Beitrittszwang<br />

angelegte Vereinigung eine Willensbildung der bloßen Mehrheit voraussetzt.<br />

Aus § 77 Abs 1 ergibt sich zwingend, dass die widerstrebende Minderheit von der Teilnahme an der<br />

Willensbildung zur Beschlussfassung über die Satzungen <strong>und</strong> die Antragstellung iSd § 75 Abs 1<br />

ausgeschlossen sein muss.<br />

VwGH 26.4.1995, 92/07/0192<br />

12. Eine freiwillige WG kann nur unter den selben Voraussetzungen in eine solche mit Beitrittszwang<br />

umgebildet werden, unter denen von vornherein eine WG mit Beitrittszwang hätte gebildet werden<br />

dürfen.<br />

VfGH 27.6.2000, G 11/00<br />

§ 76 - Zwangsgenossenschaften<br />

1. Zwangsgenossenschaften können schon nach der Rechtsnatur ihrer Einrichtung niemals in die<br />

Lage versetzt sein, den gegen sie von Staats wegen verfügten Zwang durch eine einseitige<br />

Entschließung aufzuheben.<br />

VwGH 28.6.1962, 1418/61<br />

§ 77 - Satzungen<br />

Abs 1<br />

1. Das Rechtsverhältnis einer WG als solcher <strong>und</strong> ihr Rechtsverhältnis gegenüber den Mitgliedern ist<br />

ausschließlich nach dem Inhalt der gehörig beschlossenen <strong>und</strong> behördlich genehmigten Satzungen zu<br />

beurteilen.<br />

VwGH 7.2.1907, Slg 4982<br />

2. Die in den Statuten einer WG ihren Mitgliedern eingeräumten Begünstigungen haben öffentlichrechtlichen<br />

Charakter.<br />

VwGH 17.3.1925, Slg 13.788 (zu OÖ. WRG)<br />

3. Sehen alte Satzungen Schiedsgerichtsentscheidungen ohne weitere Anfechtungsmöglichkeit vor,<br />

hat dies gem § 85 Abs 1 nur mehr insofern Bedeutung, als Streitigkeiten zunächst beim Schiedsgericht<br />

anhängig zu machen sind, in der Folge aber eine Entscheidung der WRbeh begehrt werden<br />

kann.<br />

VwGH 10.10.1957, Slg 4444<br />

4. Die Befugnis des Obmannes einer WG zur Beschwerdeführung vor dem VwGH ist nach den<br />

Bestimmungen der Satzung über den Wirkungskreis der Genossenschaftsorgane zu beurteilen.<br />

VwGH 26.6.1958, 1021/58<br />

5. Die Rechte sowohl der Mitglieder einer WG untereinander als auch der WG zu außenstehenden<br />

Interessenten werden im öffentlichen Recht geregelt. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen WG<br />

<strong>und</strong> Interessenten über den Zweck der die WG betreffenden Angelegenheiten kommen daher<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in Betracht.<br />

OGH 22.12.1976, 1 Ob 27/76<br />

6. Satzungen einer WG - als Körperschaft öffentlichen Rechts - stehen als generelle Bestimmungen<br />

auf der Stufe einer Verordnung.<br />

VwGH 17.6.1980, 505, 507, 509/80<br />

<strong>Judikatur</strong> zum WRG 1870 – 2004 Seite 198 von 390

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