Judikatur - Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie | TU Wien
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Werkvertrages, dessen sich die Behörde im Verhältnis zu dem als Hilfsorgan herangezogenen Dritten<br />
zur Durchsetzung behördlicher Aufgaben zu bedienen hat. Die Regeln des Privatrechts sind es auch,<br />
welche den Entlohnungsanspruch des Aufsichtsorgans für seine Leistung der Behörde gegenüber<br />
bestimmen. Anderes ergibt sich auch aus der im Schrifttum kontrovers ausgelegten Bestimmung des<br />
letzten Halbsatzes des § 120 Abs 6 nicht. Die dort eingeräumte Zulässigkeit einer „einvernehmlichen<br />
Pauschalierung" ermöglicht es der Behörde nämlich nur, dem Konsensinhaber gegenüber von der<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich zu fordernden Aufschlüsselung des vom Aufsichtsorgan geltend gemachten Werklohnes<br />
<strong>und</strong> des in gleicher Höhe dem Konsensinhaber vorzuschreibenden Kostenersatzbetrages dann<br />
Abstand zu nehmen, wenn auch der Konsensinhaber seinerseits der Behörde gegenüber mit dem<br />
Betrag einverstanden ist, den das Aufsichtsorgan von der Behörde als Werklohn begehrt <strong>und</strong> den er<br />
seinerseits der Behörde zu ersetzen hat. Die Auffassung über den Bestand eines im öffentlichen<br />
Recht wurzelnden Entlohnungsanspruches des Aufsichtsorgans teilt der VwGH demnach nicht.<br />
Ist das Verhältnis zwischen der Behörde <strong>und</strong> der als Aufsichtsorgan bestellten Person in dieser<br />
Hinsicht nach privatem Recht zu beurteilen, dann gilt dies im Verhältnis zum Aufsichtsorgan auch für<br />
die Frage einer Berechtigung der Behörde, die insoweit privatrechtlich erfolgte Bestellung zu widerrufen<br />
<strong>und</strong> im Verhältnis zum bestellten Organ das zivilrechtliche Werkvertragsdauerschuldverhältnis<br />
zu beenden. Der bescheidmäßige Abspruch über die Enthebung einer Person von ihrer Betrauung mit<br />
einer wr Aufsichtsfunktion gestaltet das Rechtsverhältnis zwischen Konsensträger <strong>und</strong> Aufsichtsorgan,<br />
indem es die Duldungspflichten des Konsensträgers diesem gegenüber beendet; der bescheidmäßige<br />
Abspruch gestaltet auch das Rechtsverhältnis zwischen Konsensträger <strong>und</strong> Behörde, indem er die<br />
Kostenersatzpflicht des Konsensträgers für eine weitere Tätigkeit dieses Aufsichtsorgans aufhebt.<br />
Dem Aufsichtsorgan gegenüber hingegen enthält der Enthebungsbescheid lediglich die zivilrechtlich<br />
relevante Willenserklärung der einseitigen Beendigung des Werkvertragsverhältnisses namens des<br />
von der Behörde repräsentierten Rechtsträgers. Aus dieser rechtsgeschäftlichen Willenserklärung<br />
resultierende Ansprüche welchen Inhaltes immer hat die von ihrer Funktion enthobene Person im<br />
Rechtsweg zu verfolgen. Subjektiv-öffentliche Rechte aber wurden ihr gegenüber durch den seinerzeitigen<br />
Bestellungsakt nicht eingeräumt.<br />
VwGH 27.6.1995, 94/07/0102 (Abberufung eines Deponieaufsichtsorgans; Hinweis auf die<br />
divergierenden Meinungen in Raschauer, Rz 6 zu § 120, <strong>und</strong> Krzizek, 482); 27.6.1995,<br />
94/07/0137<br />
3. Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Ziel jeglicher, unter Anlegung objektiver Kriterien als effizient <strong>und</strong> unparteiisch zu<br />
qualifizierenden Aufsichtstätigkeit muss sein, dass das die Aufsicht durchführende Organ in jeder<br />
Hinsicht vom Beaufsichtigten unabhängig <strong>und</strong> insb auch nicht durch allenfalls in einer zivilrechtlichen<br />
Vereinbarung enthaltene Restriktionen in Art <strong>und</strong> Umfang der Aufsichtstätigkeit eingeschränkt ist. Eine<br />
Mitwirkung des zu Beaufsichtigenden bei der Wahl des Aufsichtsorgans scheidet daher aus. Der<br />
Rahmen der einer zu beaufsichtigenden Partei offen stehenden Einwendungen gegen die Bestellung<br />
eines bestimmten Aufsichtsorgans kann nur so weit reichen, als mangelnde Fachk<strong>und</strong>e oder<br />
Befangenheit des Organs geltend gemacht werden. Hingegen ist einer beaufsichtigten Partei - anders<br />
als dies gem § 53 AVG bei der Bestellung nichtamtlicher Sachverständiger der Fall ist - kein<br />
Ablehnungsrecht eröffnet. Auch wirtschaftliche Überlegungen müssen bei einer solchen Bestellung in<br />
den Hintergr<strong>und</strong> treten.<br />
VwGH 29.6.1995, 91/07/0095; 19.11.1998, 98/07/0165; 25.6.2001, 99/07/0183; stRsp<br />
Diese zur Deponieaufsicht (§ 31b Abs 6 bzw idF § 120a) ergangenen Aussagen gelten in<br />
gleicher Weise für die Bauaufsicht<br />
4. Auch eine Absprache mit dem behördlich bestellten Bauaufsichtsorgan ebenso wie eine von<br />
diesem erteilte „Weisung" an den Wasserberechtigten oder den von ihm bestellten Unternehmer kann<br />
der Erlassung wasserpolizeilicher Aufträge hinsichtlich solcher Sachverhalte nicht entgegenstehen.<br />
Ordnet doch § 120 Abs 5 Satz 2 ausdrücklich an, dass die Verantwortlichkeit der Unternehmer <strong>und</strong><br />
Bauführer durch Bestellung einer wr Bauaufsicht nicht eingeschränkt wird. Ist nach § 120 Abs 3 das<br />
Aufsichtsorgan ua berechtigt, auch bautechnische Maßnahmen zu beanstanden, <strong>und</strong> dazu verhalten,<br />
mangels Übereinstimmung mit dem Konsensträger unverzüglich die Entscheidung der WRbeh<br />
einzuholen, bedeutet dies nicht umgekehrt, dass eine „Übereinstimmung" zwischen Aufsichtsorgan<br />
<strong>und</strong> Konsensträger iSd § 120 Abs 3 letzter Satz die WRbeh am Vollzug des Gesetzes in der<br />
Bestimmung des § 138 gegenüber dem nach § 120 Abs 5 Satz 2 leg cit unverändert verantwortlichen<br />
Konsensträger hindern könnte.<br />
VwGH 29.10.1998, 96/07/0006, 0014, 0015, 0025, 0026<br />
5. Dass § 120a keine Bestimmung über den Honoraranspruch der Deponieaufsicht enthält, führt noch<br />
nicht zur Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung infolge mangelnder Determinierung. Auch das<br />
AVG enthielt vor der Nov 1982 keine Bestimmung über die Entschädigung nichtamtlicher Sachverständiger.<br />
Nach stRsp des VwGH war daher in Anwendung des Rechtsgr<strong>und</strong>satzes über die<br />
Entgeltlichkeit von Leistungen, wie er im § 1152 ABGB zum Ausdruck kommt, davon auszugehen,<br />
<strong>Judikatur</strong> zum WRG 1870 – 2004 Seite 301 von 390