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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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2232 Fachstelle Opferhilfe<br />

Hauptereignisse<br />

Interkantonale Abgeltung von Beratungsleistungen:<br />

Opfer können sich unabhängig von ihrem Wohnsitz an eine Beratungsstelle ihrer Wahl wenden. Das revidierte<br />

Opferhilfegesetz sieht neu vor, dass der Standortkanton einer Beratungsstelle vom Wohnsitzkanton<br />

eine pauschale Abgeltung für die Beratungsleistung erhält. Die <strong>Kanton</strong>e haben nun - gestützt auf die<br />

Fachempfehlungen der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz OHG (SVK-OHG) – erstmals den<br />

anderen <strong>Kanton</strong>en Beratungsleistungen in Rechnung gestellt. Der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> hat für die Beratung von<br />

Opfern mit Wohnsitz in anderen <strong>Kanton</strong>en in den Jahren 2009 und 2010 netto, d.h. unter Berücksichtigung<br />

der von ihm geleisteten Abgeltungen für die Beratung von Zürcher Opfern in anderen <strong>Kanton</strong>en,<br />

Einnahmen von Fr. 419 925 erzielt.<br />

Leistungsorientierte Finanzierung und Beaufsichtigung der anerkannten Opferberatungsstellen:<br />

Die <strong>Kanton</strong>ale Opferhilfestelle hat im November eine Veranstaltung für alle Mitarbeitenden der Opferberatungsstellen<br />

und für Personen aus ihrer Trägerschaft durchgeführt. Darin ging es zum einen um eine<br />

Standortbestimmung zur leistungsorientierten Finanzierung aus Sicht des <strong>Kanton</strong>s (Erfahrungen und<br />

Learnings). Zum andern wurden die Entwicklungen seit der Einführung der neuen Finanzierung im Jahr<br />

2006, u.a. bezüglich der Fallzahlen und dem Aufwand pro Fall über die Jahre und im Vergleich der Opferberatungsstellen<br />

untereinander, aufgezeigt. Fazit aus Sicht der <strong>Kanton</strong>alen Opferhilfestelle war in erster<br />

Linie, dass die leistungsorientierte Finanzierung mit den dabei erhobenen Kennzahlen eine sinnvolle<br />

Steuerung des Opferberatungsangebots im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> ermöglicht. Die Leistungen der Opferberatungsstellen<br />

sind sichtbarer und die Kostentransparenz höher. Im Mai hat die <strong>Kanton</strong>ale Opferhilfestelle<br />

zudem das Projekt «KonQua NFO» gestartet. Im Wesentlichen geht es dabei um die Konkretisierung von<br />

einzelnen Qualitätsvorgaben und um die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts zur Überprüfung der<br />

Qualitätsvorgaben. Im Berichtsjahr wurden mit Vertreterinnen aller Beratungsstellen und unter Beizug<br />

einer externen Beraterin zwei Workshops durchgeführt. Der Projektabschluss ist auf Mitte 2012 geplant.<br />

Mit allen neun anerkannten Opferberatungsstellen wurden im Berichtsjahr neue Leistungsaufträge für<br />

die Jahre 2012 und 2013 abgeschlossen. Die neun anerkannten Opferberatungsstellen erhielten als<br />

Abgeltung für ihre Leistungen im Berichtsjahr Staatsbeiträge in der Höhe von Fr.4964600.<br />

Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit:<br />

Auch im Berichtsjahr hat die <strong>Kanton</strong>ale Opferhilfestelle wieder in zahlreichen inter- und innerkantonalen<br />

Arbeitsgruppen mitgewirkt. Sie vertritt die SVK-OHG in einer Arbeitsgruppe der Koordinationsstelle<br />

für Menschenhandel und Menschenschmuggel. Diese befasst sich im Kontext mit dem Nationalen<br />

Aktions plan gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel mit der Erarbeitung eines nationalen<br />

Opferschutzprogramms. Am Schweizerischen Praxisaustauschtag der SVK-OHG haben Mitarbeiterinnen<br />

der <strong>Kanton</strong>alen Opferhilfestelle verschiedene Workshops zu gegenwärtigen Themen aus der Praxis moderiert.<br />

Neu hat die <strong>Kanton</strong>ale Opferhilfestelle sodann ein Merkblatt «Opferhilfe – Das Wichtigste in Kürze»<br />

verfasst, das in acht Sprachen übersetzt wurde. Im Mai hat sie für die Frauenhäuser des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />

eine halbtägige Schulung zur finanziellen Opferhilfe durchgeführt.

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