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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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G e s u n d h e i t s d i r e k t i o n<br />

Überblick<br />

Die InUV regelt das Umwandlungsverfahren sowie die Verzinsung, Amortisation und Sicherung der<br />

Darlehen. Für die Ermittlung der Restbuchwerte kommt ein branchenüblicher Standard im Spitalbereich<br />

zur Anwendung. Die in Darlehen umgewandelten früheren Investitionsbeiträge sind im Jahr 2012 zum<br />

Zinssatz von 3% zu verzinsen. Dieser Zinssatz beruht auf den Kosten des <strong>Kanton</strong>s für langfristiges Fremdkapital<br />

und gewährleistet aus Sicht des <strong>Kanton</strong>s einen kostendeckenden Zins. Eine vorzeitige Rückzahlung<br />

von Darlehen ist möglich. Werden die Anlagen bzw. Grundstücke verkauft oder verzichtet ein Spital<br />

freiwillig auf einen Leistungsauftrag oder wesentliche Teile davon, so ist der entsprechende Teil des<br />

Darlehens vorzeitig zurückzuzahlen. Dasselbe gilt im Grundsatz, wenn ein Leistungsauftrag oder wesentliche<br />

Teile davon entzogen werden.<br />

Der <strong>Kanton</strong> hat ausserdem die Möglichkeit, von Schuldnern, deren Bonität fraglich erscheint oder<br />

die mit der Zahlung von Zinsen oder Amortisationsraten in Verzug geraten sollten, eine Sicherung zu<br />

verlangen. Auf eine allgemeine Sicherstellung der Darlehen mittels einer Grundpfandsicherung im bestmöglichen<br />

Rang wird jedoch verzichtet, da den Spitälern die Aufnahme von Fremdkapital nicht erschwert<br />

werden soll.<br />

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