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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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82<br />

2215 Finanz- und Lastenausgleich<br />

Hauptereignisse<br />

Die im Frühling des Berichtsjahres vom Zürcher Stimmvolk angenommene Revision des Finanzausgleichs<br />

hatte bereits Auswirkungen auf die Budgets 2012 der Gemeinden. Es stellten 20 Gemeinden ein Gesuch<br />

um Zusicherung von Übergangsausgleichsbeiträgen für das Jahr 2012. Nach Prüfung der Voranschläge<br />

und Verhandlungen mit Vertretern der Gemeinden wurde ein Beitrag von 38,1 Mio. Franken zugesichert.<br />

Bei der endgültigen Festsetzung der Beiträge für 2010 aufgrund der Jahresrechnungen wurden 25,9 Mio.<br />

Franken zurückgefordert bzw. verrechnet. Die Abgeltung der Sonderlasten an die Stadt <strong>Zürich</strong> für die<br />

Bereiche Kultur, Polizei und Sozialhilfe betrug 106,1 Mio. Franken. Die grossen Kunstinstitute der Städte<br />

<strong>Zürich</strong> und Winterthur erhielten Beiträge in gleicher Höhe (30 Mio. Franken) wie im Vorjahr.<br />

Laufende Aufgaben<br />

Aufgabe / Stand und Kommentar<br />

A1 Vollzug und Entwicklung des Steuerfussausgleichs, Einlagen in den Investitionsfonds, Lastenausgleich an die Stadt<br />

<strong>Zürich</strong> in den Bereichen Ortspolizei, Kultur und Sozialhilfe<br />

Indikatoren<br />

Art R 2010 B 2011 GB 2011 Abweichung<br />

von B 2011<br />

Wirkungen<br />

W1 Akzeptanz von Empfehlungen und Entscheidungen /<br />

Ergreifung von Rechtsmitteln max. 4,95% < 3% 0,9% –2,1%<br />

W2 Aufhebung/Rückweisung von Entscheiden max. 0 < 1% 0 –1,0%<br />

W3 Lastenabgeltung für die Stadt <strong>Zürich</strong> (Ortspolizei, Kultur und Sozialhilfe) P erfüllt erfüllt erfüllt –<br />

Leistungen<br />

L1 Steuerfussausgleich (Anträge) P 22 35 0 –35<br />

L2 Lastenausgleich <strong>Zürich</strong> (Verfügung) P 1 1 1 0<br />

Abweichungsbegründungen<br />

W1 Die Ergreifung von Rechtsmitteln durch die Gemeinden soll unter 3% der Anzahl ausgestellter Verfügungen liegen. Gegen die<br />

im Berichtsjahr ausgestellten 219 Verfügungen wurden zwei Rechtsmittel ergriffen. Ausgestellte Verfügungen: 170 Steuerkraftausgleichsverfügungen<br />

2011, 4 nachträgliche Kürzungen Steuerkraftausgleich 2009, 22 Wiedererwägungsverfügungen Steuerfussausgleich<br />

2011, 22 Kürzungen Steuerfussausgleichsbeiträge 2010, 1 Lastenausgleich Stadt <strong>Zürich</strong>.<br />

W2 Die Aufhebung/Rückweisung von Entscheiden umfasst die nachfolgenden pendenten Fälle: Verfügungen 2009: 1 Rekurs an<br />

<strong>Regierungsrat</strong>, Verfügungen 2010: 1 Beschwerde, Verfügungen 2011: 2 Rekurse.<br />

W3 Die Lastenabgeltung für die Bereiche Kultur, Polizei und Sozialhilfe leistet einen Beitrag für einen ausgeglichenen Finanzhaushalt<br />

der Stadt <strong>Zürich</strong>. Der Beitrag an die Sonderlasten für 2011 betrug 106,1 Mio. Franken (Kultur 26,2 Mio. Franken, Sozialhilfe<br />

29,1 Mio. Franken, Polizei 50,8 Mio. Franken).<br />

L1 Am 15. Mai 2011 hat das Zürcher Stimmvolk der Reform des Finanzausgleichs zugestimmt. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar<br />

2012 in Kraft. Anträge auf Steuerfussausgleich für das Jahr 2012 sind deshalb keine mehr eingegangen.<br />

L2 Mit Verfügung vom 15. Juli 2011 legte das Gemeindeamt die Sonderlastenabgeltung für 2011 fest.

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