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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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In der Bilanz werden alle Auftragskosten, die wertvermehrend für den zu erstellenden Vermögenswert sind, unter der Position<br />

angefangene Arbeiten aktiviert. Die Bilanzierung von Bau- und Fertigungsaufträgen erfolgt für Projekte grösser 500'000<br />

Franken nach der Percentage of Completion-Methode. Der Fortschrittsgrad wird individuell für jedes Projekt ermittelt, indem<br />

die bereits aufgelaufenen Kosten ins Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten gesetzt werden. Die aufgelaufenen Kosten<br />

und die gemäss Fortschrittsgrad realisierten Gewinne / Verluste werden laufend in der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Kleinere<br />

Projekte werden in einer Sammelposition nach der Cost of Completion-Methode bewertet und bilanziert. Kann der<br />

Fortschrittgrad eines Projektes nicht verlässlich bestimmt werden, sind die Auftragskosten in der anfallenden Periode als<br />

Aufwand zu erfassen. Vorauszahlungen für angefangene Arbeiten werden periodengerecht abgegrenzt. Vorauszahlungen<br />

werden von den angefangenen Arbeiten gesondert ausgewiesen, es erfolgt ein Bruttodarstellung der Positionen.<br />

Finanzanlagen im Finanzvermögen<br />

Zu den Finanzanlagen im Finanzvermögen gehören Festgelder und alle Finanzanlagen, die nicht der Kontogruppe der Aktivdarlehen<br />

und der Beteiligungen zugeordnet werden können, sowie positive Wiederbeschaffungswerte aus Marktwertbewertungen<br />

von derivativen Finanzinstrumenten.<br />

Festgelder sind verzinsliche Anlagen mit einer Restlaufzeit zwischen 90 und 360 Tagen, die der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> zur Anlage<br />

im Moment nicht benötigter Mittel hält. Die Bewertung der Festgelder erfolgt zum Nennwert. Positionen, deren Verzinsung<br />

von den üblichen Marktkonditionen abweicht, werden diskontiert. Festgeldanlagen mit einer Laufzeit über 360 Tage werden<br />

unter den übrigen langfristigen Finanzanlagen ausgewiesen.<br />

Derivative Finanzinstrumente<br />

Der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> setzt derivative Finanzinstrumente als Sicherungsgeschäfte von Grundgeschäften im Bereich der Zinsen<br />

und Fremdwährungen ein. In der Bilanz werden diese Sicherungsgeschäfte zu Marktwerten bilanziert. Die Sicherungsinstrumente<br />

(Zinssatzswap oder Fremdwährungsswap) werden nach Hedge Accounting verbucht, wenn das Sicherungsinstrument<br />

und das Grundgeschäft identifizierbar sind und das Sicherungsgeschäft effektiv und wirksam ist. Wertveränderungen<br />

werden beim Hedge Accounting direkt im Eigenkapital erfasst und von dort zum Zeitpunkt der erfolgsmässigen Erfassung<br />

des Grundgeschäftes wieder ausgebucht. Sollte sich das Finanzinstrument nicht als Sicherungsinstrument für das<br />

Hedge Accounting qualifizieren, werden die Marktwertveränderungen am Bilanzstichtag in der Erfolgsrechnung verbucht.<br />

Aktivdarlehen im Verwaltungsvermögen<br />

Konsolidierte Rechnung<br />

F i n a n z b e r i c h t e r s t a t t u n g<br />

Darlehen im Verwaltungsvermögen werden aktiviert, wenn ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann und ihre Nutzung zur<br />

Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgesehen ist. Sie werden zum Nominalwert, abzüglich allfälligen Wertberichtigungen, beziehungsweise<br />

dem Anschaffungswertprinzip bewertet. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. Eine Ausnahme stellen<br />

die Ausbildungsdarlehen dar, die pauschal bewertet werden, da das einzelne Darlehen in der Regel unter 50'000 Franken<br />

liegt.<br />

Wertberichtigungen von Darlehen werden vorgenommen, wenn der gewährte Zins tiefer ist als der Marktzins, die Bonität<br />

des Schuldners fraglich ist, ein Rangrücktritt besteht oder wenn die Werthaltigkeit der zur Verfügung gestellten Sicherheiten<br />

fraglich ist. Die Höhe der Wertberichtigung richtet sich nach den konkreten Umständen und wird jährlich neu beurteilt.<br />

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