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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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46. Vorsorgeverpflichtungen nach IPSAS 25<br />

Der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> legt die Vorsorgeverpflichtungen seiner in verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen versicherten<br />

Mitarbeitenden gemäss International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) als Eventualverbindlichkeit<br />

(Ziffer 49) offen (RRB Nr. 1001 vom 4. Juli 2007). Dabei lehnt sich IPSAS 25 eng an die für börsenkotierte Unternehmen<br />

vorgeschriebene IFRS Norm IAS 19 an. Ziel ist eine höhere Vergleichbarkeit der Staatsrechnungen<br />

durch Schaffung einer international einheitlichen Bewertungsmethode für Vorsorgeverpflichtungen. So schreibt<br />

IPSAS 25 die "Projected Unit Credit Method" (PUC) vor. Danach ist die Vorsorgeverpflichtung gleich dem Barwert<br />

des bis zum Bewertungszeitpunkt erworbenen Vorsorgeanspruchs unter Berücksichtigung der anteiligen Versicherungsdauer,<br />

des voraussichtlichen Lohns, der Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Vorsorgefalls und der allenfalls<br />

vorgesehenen Rentenanpassungen. Entscheidend ist dabei nicht, wie die Leistungen reglementarisch finanziert<br />

werden, sondern die Leistungen werden gemäss PUC linear über die ganze Versicherungsdauer erworben.<br />

Für die Berechnungen stützt sich der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> auf folgende für die Resultate entscheidenden versicherungstechnischen<br />

Annahmen ab:<br />

Versicherungstechnische Annahmen 31.12.2011 31.12.2010<br />

Versicherungstechnische Grundlagen für Sterblichkeit und Invalidität VZ 2005 VZ 2005<br />

Diskontierungssatz für Barwertermittlung der künftigen Leistungen 2.5% 3.0%<br />

Langfristige Renditeannahme auf dem Vermögen 4.0% 4.6%<br />

Projektionszinssatz zur Hochrechnung der Leistungen 2.5% 3.0%<br />

Angenommene langfristige Lohnentwicklung 2.0% 2.0%<br />

Rentenanpassungen 0.0% 0.0%<br />

Langfristige Inflationserwartung 1.5% 1.5%<br />

Angenommene altersabhängige Austrittswahrscheinlichkeiten BVK ZH BVK ZH<br />

Pensionierungsalter und –wahrscheinlichkeit (Männer und Frauen) 100% Alter 63 100% Alter 63<br />

Wahrscheinlichkeit für Kapitalbezug bei Pensionierung 7.0% 7.0%<br />

Erläuterungen zu den Annahmen<br />

Versicherungstechnische<br />

Grundlagen für Sterblichkeit und<br />

Invalidität<br />

Diskontierungssatz für Barwertermittlung<br />

der Leistungen (technischer<br />

Zinssatz)<br />

Langfristige Renditeannahme<br />

auf dem Vermögen<br />

Projektionszinssatz zur Hochrechnung<br />

der Leistungen<br />

Angenommene langfristige<br />

Lohnentwicklung<br />

Die biometrischen Statistiken wie Invalidierungs- und Sterbewahrscheinlichkeiten<br />

basieren auf den für öffentlichrechtliche Vorsorgeeinrichtungen<br />

massgebenden versicherungstechnischen Grundlagen VZ 2005. Da die<br />

Lebenserwartung seit 2005 weiter gestiegen ist, wurden diese Grundlagen<br />

um 3% verstärkt.<br />

Der Satz von 2.5% repräsentiert die Rendite von Unternehmensanleihen<br />

bester Bonität mit Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren.<br />

Die Anlagestrategie der BVK ist darauf ausgerichtet, langfristig eine Rendite<br />

von 4% zu erzielen. Allenfalls davon abweichende Renditeziele der übrigen<br />

Vorsorgeeinrichtungen wurden vernachlässigt.<br />

Mit dem Projektionszinssatz von 2.5% werden in einem Beitragsprimat die<br />

Altersleistungen hochgerechnet. Er entspricht dem Diskontierungssatz,<br />

damit keine annahmegetriebene künstliche Über- oder Unterdeckung entsteht.<br />

Es wurde eine langfristige durchschnittliche Gesamtlohnerhöhung von 2%<br />

als Annahme berücksichtigt.

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