07.02.2013 Aufrufe

PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

628<br />

54. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Organisationen<br />

Nach IPSAS 20 sind die Beziehungen zu nahe stehenden Einheiten und Personen auszuweisen. Als nahe stehende<br />

Einheiten gelten beim <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> die beherrschten Einheiten, inklusive der indirekten Beherrschung<br />

durch Intermediäre oder Töchter, assoziierte Organisationen sowie Einheiten, auf welche die nahestehenden<br />

Personen einen bedeutenden Einfluss haben. Nahe stehende Personen sind die Mitglieder des <strong>Regierungsrat</strong>es,<br />

Vertreter der obersten Verwaltungsebene (Universitätsrat, Spitalrat, Fachhochschulrat, Verkehrsrat) sowie die<br />

Familienmitglieder der genannten Personenkreise. Sie können die Beschlussfassung in finanzieller oder operativer<br />

Hinsicht beherrschen oder bedeutend beeinflussen. Offenzulegen sind sämtliche wesentlichen Transaktionen<br />

mit nahe stehenden Personen und Einheiten, welche nicht zu Marktkonditionen durchgeführt wurden, inklusive<br />

der Art der Beziehung und der Transaktionen sowie die diesen Transaktionen zu Grunde gelegten Bedingungen.<br />

Transaktionen bestehen aus Transfers von Ressourcen oder Verpflichtungen, unabhängig davon, ob ein Entgelt<br />

erhoben wird. Zusätzlich sind die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und<br />

Einheiten anzugeben. Transaktionen, für die eine gesetzliche Grundlage besteht oder die für die Grosszahl der<br />

kantonalen Mitarbeiter Gültigkeit haben sind nicht meldepflichtig.<br />

Transaktionen zu Nahestehenden<br />

Die Organisationseinheiten der konsolidierten Rechnung haben bestätigt, dass im Berichtszeitraum keine Transaktionen<br />

mit nahe stehenden Personen oder Einheiten stattgefunden haben, die nicht marktkonform wären. Auf<br />

den Abschlussstichtag hin bestehen auch keine Forderungen oder Verbindlichkeiten mit nahe stehenden Personen<br />

oder Einheiten.<br />

Offenlegung zu Führungskräften<br />

Die Entlöhnung und die Entrichtung anderer personalrechtlicher Entschädigungen sind im Gesetz über das Arbeitsverhältnis<br />

des Staatspersonals (Personalgesetz) vom 27. September 1998, in der Personalverordnung vom<br />

16. Dezember 1998 ab § 8 und in der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz in den §§ 32 und fortfolgende<br />

geregelt.<br />

55. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Bis zur Genehmigung der Jahresrechnung 2011 durch den <strong>Regierungsrat</strong> am 28. März 2012 ist folgendes Ereignisse<br />

eingetreten, welches die Wesentlichkeitsgrenze von 10 Mio. Franken übersteigt und eine Anpassung von<br />

Vermögenswerten erfordert hätte:<br />

Bei der gemäss § 11 Abs. 1 Rechnungslegungsverordnung (RLV) im 2011 durchgeführten Neubewertung der<br />

Liegenschaften im Strassenfonds sind durch einen Grundlagenirrtum 8 Liegenschaften im Umfang von 10,7 Mio.<br />

Franken überbewertet worden. Entsprechend ist die Zuweisung in den Strassenfonds zu hoch ausgewiesen.<br />

Die Anpassung konnte aufgrund des Genehmigungsprozesses zur Abnahme der Jahresrechnung nicht mehr<br />

vorgenommen werden. Die Korrektur erfolgt in der Rechnung 2012.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!