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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Finanzvermögen und die Teilportfoliostrategie Mittel- und Berufsschulen, sie werden Anfang 2012 vorgestellt.<br />

Nach Abschluss dieser Strategien werden die Bauten der engeren Zentralverwaltung in Angriff<br />

genommen.<br />

Die Vernehmlassung der Grundstrategie Immobilien <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> wurde bei den Direktionen<br />

durchgeführt. Der <strong>Regierungsrat</strong> stellte die weitere Bearbeitung zurück, bis grundsätzliche Fragen des<br />

kantonalen Immobilienmanagements und des angewandten Modells geklärt sind. Unter dem Titel «Roadmap»<br />

(Fahrplan Immobilienmanagement <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>) wurden rund zwanzig Handlungsfelder oder<br />

Massnahmen aufgeführt, um das Immobilienmanagement des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> den aktuellen Erkenntnissen<br />

und Anforderungen anzupassen. Einzelne Handlungsfelder wie beispielsweise ein einheitliches<br />

Immobilienregister über alle Liegenschaften des <strong>Kanton</strong>s, der Aufbau einer Liegenschaftsrechnung (vorerst<br />

nur für das Teilportfolio der Baudirektion), die Grundstrategie Immobilien <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> mit einzelnen<br />

Teilportfoliostrategien, das Objekt-Rating mit der Auswertung von Kosten-Nutzen (u.a. Nachhaltigkeit)<br />

auf Objektstufe, die Bewertung aller Objekte im Verwaltungs- und Finanzvermögen wurden im<br />

vergangenen Jahr teilweise abgeschlossen und teilweise gestartet.<br />

Liegenschaften des Finanzvermögens<br />

Die Liegenschaften werden in Anwendung des Gesetzes über Controlling und Rechnungswesen (CRG)<br />

bilanziert und dem Finanz- oder dem Verwaltungsvermögen zugeordnet. Das Finanzvermögen dient im<br />

Gegensatz zum Verwaltungsvermögen nicht der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben. Dies schliesst eine<br />

künftige Nutzung von Liegenschaften des Finanzvermögens für öffentliche Aufgaben jedoch nicht aus.<br />

Mit der neuen Teilportfoliostrategie zu den Liegenschaften im Finanzvermögen wurden die bisherigen<br />

Vorgaben überarbeitet und neu definiert. Bisher wurden Liegenschaften des Finanzvermögens veräussert,<br />

wenn diese künftig weder für Verwaltungszwecke noch für Tauschgeschäfte infrage kamen und<br />

ein guter Verkaufspreis erzielt werden konnte. Die Liegenschaften des Finanzvermögens stellen für den<br />

<strong>Kanton</strong> einen beträchtlichen Vermögenswert dar, obwohl sie nicht als direkte Kapitalanlage dienen. Um<br />

den Werterhalt der Liegenschaften sicherzustellen, sollen sie künftig auch nach Renditeüberlegungen<br />

bewirtschaftet werden.

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