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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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506<br />

Finanzdirektion<br />

A2. Abschreibungsantrag: eigene Vorlage, Gesetzesentwurf<br />

184/2006 Familienergänzende Kinderbetreuung für das kantonale Personal<br />

6. November 2006 (Postulat Lisette Müller-Jaag, Knonau, Cécile Krebs, Winterthur, und Lucius Dürr,<br />

<strong>Zürich</strong>). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird ersucht, die familienergänzende Kinderbetreuung für seine Angestellten<br />

zu fördern und auszubauen. Dabei ist das Angebot von Gemeinden und Privaten einzubeziehen. Den kantonalen<br />

Angestellten sollen genügend Krippenplätze zur Verfügung stehen, indem der <strong>Kanton</strong> eigene<br />

Krippen betreibt oder für seine Angestellten Plätze in bereits bestehenden Krippen einkauft.<br />

Der <strong>Regierungsrat</strong> hat dem <strong>Kanton</strong>srat am 29. Oktober 2008 und am 24. August 2011<br />

Bericht und Antrag erstattet (Vorlage 4557).<br />

191/2008 Öffentliche Beschaffung von Computern, die nach IAO-Standards hergestellt werden<br />

7. September 2009 (Postulat Ornella Ferro, Uster, Peter Ritschard, <strong>Zürich</strong>, und Eva Gutmann, <strong>Zürich</strong>). Der<br />

<strong>Regierungsrat</strong> wird ersucht, bei der Computerbeschaffung in der kantonalen Verwaltung die fundamentalen<br />

Arbeitsrechte der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu beachten. Damit diese Rechte respektiert<br />

werden, wird die kantonale Verwaltung beauftragt, eine Kriterienliste zu entwicklen und verbindlich ein -<br />

zusetzen.<br />

Auf diese Weise können Unternehmen, die auf eine öffentliche Beschaffungsanfrage reagieren, auf<br />

ihre Politik der sozialen Verantwortung hin überprüft werden.<br />

Der <strong>Regierungsrat</strong> hat dem <strong>Kanton</strong>srat am 6. Juli 2011 Bericht und Antrag erstattet<br />

(Vorlage 4814).<br />

269/2009 Neue gesetzliche Regelung des Ausgleichs der kalten Progression<br />

30. November 2009 (Motion Raphael Golta, <strong>Zürich</strong>, Ralf Margreiter, <strong>Zürich</strong>, und Peter Roesler, Greifensee).<br />

Der <strong>Regierungsrat</strong> wird beauftragt, dem <strong>Kanton</strong>srat eine Vorlage zur Neuregelung des Ausgleichs der kalten<br />

Progression im Steuergesetz zu unterbreiten. Folgende Elemente sollen dabei berücksichtigt werden:<br />

1. Schnellerer Ausgleich<br />

Die Neuregelung kann entweder über eine tiefere Teuerungsschwelle (z. B. 3%) oder aber einen fixen<br />

zeitlichen Rhythmus (z. B. alle ein oder zwei Jahre) für einen schnelleren Ausgleich sorgen.<br />

2. Automatischer Ausgleich<br />

Der Ausgleich soll nur noch über einen gesetzlich vorgeschriebenen Automatismus erfolgen; auf in der<br />

Kompetenz des <strong>Regierungsrat</strong>es liegende Kann-Bestimmungen wird verzichtet.<br />

3. Eindeutige Formulierung des Gesetzestextes<br />

Die Neuregelung ist eindeutig zu formulieren. Dies betrifft insbesondere Wert und Zeitpunkt, von dem<br />

aus die Teuerung ausgeglichen wird. Falls weiterhin eine Teuerungsschwelle angewendet wird, soll für<br />

Höhe und Zeitpunkt des Ausgleichs die gleiche Teuerung verwendet werden.<br />

4. Vereinbarkeit mit der Neuregelung des Bundes<br />

Der Ausgleich der kalten Progression auf kantonaler Ebene kann zwar von der Neuregelung des Bundes<br />

abweichen, sollte aber ohne grossen administrativen Aufwand mit dieser vereinbar sein.<br />

Der <strong>Regierungsrat</strong> hat dem <strong>Kanton</strong>srat am 2. November 2011 Bericht und Antrag erstattet<br />

(Vorlage 4847).

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