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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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3500 Sozialamt<br />

Hauptereignisse<br />

Im Berichtsjahr wurden die Arbeiten an der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der<br />

Aufgabenteilung zwischen Bund und <strong>Kanton</strong>en (NFA) fortgesetzt. Zum einen galt es, den Invalideneinrichtungen<br />

für ein weiteres Jahr die bisherigen Leistungen des Bundes zu gewährleisten. Zum anderen<br />

wurden in Abstimmung mit den Ostschweizer <strong>Kanton</strong>en die Arbeiten am neuen leistungsorientierten<br />

Abgeltungssystem so weit fortgesetzt, dass das System auf den 1. Januar 2012 in den wesentlichen<br />

Teilen eingeführt werden kann.<br />

Schwerpunkte im Bereich der Öffentlichen Sozialhilfe bildeten die Vorbereitungsarbeiten für die<br />

Inkraftsetzung der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (Informationen und Auskünfte; Unterstellung der<br />

vorläufig Aufgenommenen unter die Regeln der ordentlichen Sozialhilfe) auf 1. Januar 2012. Ausserdem<br />

galt es, die vom <strong>Regierungsrat</strong> verabschiedete Weiterentwicklung der interinstitutionellen Zusammenarbeit<br />

(IIZ) im Bereich Sozialhilfe umzusetzen sowie an der Verbesserung der Koordination der beruf -<br />

lichen und sozialen Integrationsmassnahmen weiterzuarbeiten. Zudem wurden die Überprüfung der im<br />

Bericht betreffend Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich<br />

Sozialhilfe an die Hand genommen sowie die Vorkehrungen für das vom <strong>Regierungsrat</strong> der Sicherheitsdirektion<br />

übertragene Umsetzungscontrolling (Bericht zum Umsetzungsstand bis Ende 2012) getroffen.<br />

Im Bereich der Familienzulagen wurde die Vernehmlassung zur Teilrevision des Einführungsgesetzes<br />

zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (Unterstellung der Selbstständigerwerbenden) abgeschlossen.<br />

Bei den Zusatzleistungen zur AHV/IV erforderte das im Zusammenhang mit der 6. Revision der<br />

Invalidenversicherung geänderte Bundesgesetz über die Invalidenversicherung eine Anpassung der<br />

Zusatzleistungsverordnung. Die neuen Bundesbestimmungen, welche die Direktüberweisung der Durchschnittsprämie<br />

der obligatorischen Krankenversicherung für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen<br />

direkt an den Krankenversicherer vorsehen, erfordern eine Teilrevision des Zusatzleis -<br />

tungsgesetzes. Der entsprechende Revisionsentwurf wurde in die Vernehmlassung gegeben.<br />

Weitere wichtige Geschäfte waren die Gewährleistung ausreichender Unterbringungsplätze für<br />

die vom Bund den <strong>Kanton</strong>en zugewiesenen Asylsuchenden und die Gewährung von Nothilfe an Personen<br />

mit einem rechtskräftig abgewiesenen Asylgesuch oder einem Gesuch, auf welches nicht eingetreten<br />

worden war.<br />

Laufende Aufgaben<br />

Leistungsgruppen<br />

S i c h e r h e i t s d i r e k t i o n<br />

Aufgabe / Stand und Kommentar<br />

A1 Vollzug der kantonalen Aufgaben im Sozialwesen (Beratung, Unterstützung, Beaufsichtigung und Koordination<br />

der Gemeinden)<br />

A2 Vollzug des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger und die Koordination<br />

der Asylfürsorge<br />

A3 Ausrichtung von Beiträgen an die Gemeinden für die Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen,<br />

Beihilfen und Zuschüsse)<br />

A4 Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen<br />

A5 Aufsicht, Bewilligung und Subventionierung von Heimen und Einrichtungen für Erwachsene<br />

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