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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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7501 Jugend- und Familienhilfe<br />

Hauptereignisse<br />

Leistungsgruppen<br />

B i l d u n g s d i r e k t i o n<br />

Neue Rechtsgrundlagen<br />

Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), das die ambulante Kinder- und Jugendhilfe zeitgemäss<br />

regelt, wurde vom <strong>Kanton</strong>srat am 14. März verabschiedet. Am 7. Dezember erliess der <strong>Regierungsrat</strong> die<br />

Ausführungsvorschriften zum KJHG, die Kinder- und Jugendhilfeverordnung (KJHV) sowie die Verordnung<br />

über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich (SPMV) und setzte das<br />

Gesetz mit Ausnahme der Bestimmungen über die finanziellen Leistungen sowie die beiden genannten<br />

Verordnungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Die Umsetzungsarbeiten im Bereich der finanziellen Leis -<br />

tungen (Alimentenhilfe, Kleinkindbetreuungsbeiträge), d.h. die Erarbeitung des Bemessungssystems<br />

sowie der Ausführungsvorschriften dazu, die technische Anpassung der Fallführungssoftware sowie die<br />

Schulung der Mitarbeitenden erwiesen sich als sehr aufwendig. Deshalb kann dieser Teil des KJHG<br />

zusammen mit der Verordnung über die Alimentenhilfe und die Kleinkindbetreuungsbeiträge (AKV) erst<br />

auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden.<br />

Jugend- und Familienberatung<br />

Die 19 kantonalen Jugend- und Familienberatungsstellen berieten 6754 Familien mit 10 288 Kindern<br />

(Vorjahr: 7267 Familien, 11016 Kinder). Im Auftrag der Vormundschaftsbehörden der Gemeinden wurden<br />

gesetzliche Mandate für 6086 Kinder aus 4211 Familien (5936 Kinder/4041 Familien) geführt, davon<br />

solche für 544 Kinder aus 435 Familien durch die Juristinnen und Juristen der Regionalen Rechts dienste.<br />

Im Auftrag von Vormundschaftsbehörden oder Gerichten wurden weiter Abklärungen und Gutachten<br />

über 783 Familien mit 1263 Kindern (800 Familien/1306 Kinder) erstellt.<br />

Alimentenhilfe<br />

Die organisatorische Restrukturierung der Alimentenhilfe (Inkassohilfe, Alimentenbevorschussung und<br />

Kleinkindbetreuungsbeiträge) konnte mit der Bildung von insgesamt acht geleiteten «Units» – Alimentenhilfeteams<br />

von bis zu sieben Mitarbeitenden – erfolgreich abgeschlossen werden. Die Alimentenhilfe<br />

erbringt ihre Leistungen an insgesamt fünf Standorten im <strong>Kanton</strong> (Wetzikon, Horgen, Dietikon, Bülach,<br />

Winterthur). Die Stadt <strong>Zürich</strong> erbringt diese Leistung im Rahmen des kantonalen Rechts selbstständig.<br />

Sonderpädagogische Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich<br />

Die neue Gesetzgebung (KJHG und SPMV) sieht eine Trennung von Abklärung und Durchführung der<br />

Massnahme vor. Als künftige Abklärungsstellen sind das Kinderspital <strong>Zürich</strong> und die Kinderklinik des<br />

<strong>Kanton</strong>sspitals Winterthur vorgesehen. Für die Entgeltung der sonderpädagogischen Leistungen wurde<br />

ein Tarifsystem nach dem Grundsatz gleiche Entschädigung für gleiche Leistungen entwickelt. Im Vergleich<br />

zum Vorjahr wurden im Vor- und Nachschulbereich insgesamt 15% mehr Massnahmen ausgesprochen.<br />

Kinder- und Jugendheime<br />

Ende Oktober erging das Urteil des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf das seit 2007 gültige Finanzierungsmodell<br />

für die Staatsbeiträge an die Kinder- und Jugendheime. Es verlangt eine Neubeurteilung<br />

und eine allgemeine Anpassung der Berechnungsweise für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen.<br />

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