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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Massnahme 15 b Überprüfung der Aufgabenteilung von <strong>Kanton</strong> und Gemeinden<br />

im Bereich der Steuern und einer Neukonzeption der Prozesse und<br />

Informatik mittel<br />

Stand Planmässig<br />

Legislaturziele<br />

R e g i e r u n g s r a t<br />

Kommentar Für das gesamte Vorhaben der Überprüfung und allfälligen Neuordnung<br />

der Aufgabenverteilung zwischen <strong>Kanton</strong> und Gemeinden wurde – als Vorarbeit<br />

und in Erfüllung eines Auftrags der GPK des <strong>Kanton</strong>srates vom März<br />

2010 – ein Bericht zum Verhältnis von <strong>Kanton</strong> und Gemeinden im zürcherischen<br />

Steuerwesen in Auftrag gegeben. Mit der Erstellung des Berichts<br />

wurde das IFF, Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht der Universität<br />

St. Gallen, beauftragt. Alsdann werden die weiteren Planungsarbeiten<br />

im Rahmen einer gemischten Planungsgruppe mit Vertretern des <strong>Kanton</strong>s<br />

und der Gemeinden vorangetrieben, um das Thema politisch abgestützt<br />

weiterbearbeiten zu können.<br />

Die Fertigstellung des Berichts als erste Teiletappe wird im zweiten<br />

Semester 2012 erwartet.<br />

Massnahme 15 c Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden im E-Government<br />

verstärken und in geeigneter Form regeln<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Ein entsprechendes direktionsübergreifendes Projekt in Zusammenarbeit<br />

mit den Gemeinden und unter dem Vorsitz des Vorstehers der Direktion<br />

der Justiz und des Innern wurde Mitte des Berichtsjahres gestartet.<br />

Anfang 2012 sollen die erarbeiteten Grundlagen samt einem Vereinbarungsentwurf<br />

bei Gemeinden und den Direktionen in Vernehmlassung<br />

gehen.<br />

Massnahme 15 d Überprüfung der Vollzugszuständigkeit im Lebensmittelrecht<br />

zwischen <strong>Kanton</strong> und Gemeinden<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Im Vollzugsbereich des Lebensmittelrechts sollen die Zuständigkeiten des<br />

<strong>Kanton</strong>s und der Gemeinden im Sinne von §2 der Einführungsverordnung<br />

zum eidgenössischen Lebensmittelgesetz neu geregelt werden. Dabei soll<br />

klarer und detaillierter umschrieben werden, wer welche Bereiche der<br />

Lebensmittelgesetzgebung vollzieht.<br />

Massnahme 15 e Die direktionsübergreifenden Verwaltungsprozesse in der Zuständigkeit<br />

der Staatskanzlei durchgängig elektronisch abwickeln<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Es wurde ein Auftrag für die Durchführung eines Vorprojekts erarbeitet<br />

und beschlossen. Die entsprechenden Arbeiten werden 2012 in Angriff<br />

genommen.<br />

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