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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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238<br />

Indikatoren<br />

Art R 2010 B 2011 GB 2011 Abweichung<br />

von B 2011<br />

Wirkungen<br />

W1 Ansiedlung von Unternehmen: kurzfristig neue Arbeitsplätze<br />

im <strong>Kanton</strong> ZH (A1) min. 352 350 300 –50<br />

W2 Von neu angesiedelten Firmen längerfristig zusätzlich geplante<br />

Arbeitsplätze (A1) min. 256 350 571 221<br />

W3 Wirkungsindex RAV gemäss Vereinbarung 2006–2009 mit dem<br />

SECO (A3) min. 103 100 100 0<br />

Leistungen<br />

L1 Ansiedlung von Unternehmen: Anzahl Ansiedlungsprojekte (A1) min. 19 15–20 29 9<br />

L2 Anzahl Arbeitsbewilligungen für ausländische Personen (A1) P 14 503 11 900 14 537 2 637<br />

L3 Anzahl Meldeverfahren von EU/EFTA-Bürger/innen (A1) P 56 316 50 000 71 479 21 479<br />

L4 Arbeitssicherheit: Anzahl Betriebskontrollen (ArG/UVG) (A2) min. 1 458 1 200 1 457 257<br />

L5 Anzahl eingeschriebene Stellensuchende im <strong>Kanton</strong><br />

(Jahresmittel) (A3) P 34 958 40 000–45 000 28 508 –11 492<br />

L6 Anzahl neu unterstützte Mietwohnungen (Zusicherungen) (A4) P 108 200 57 –143<br />

L7 Anzahl Kontrollen Flankierende Massnahmen (FlaM) (A5) min. 2 627 2 255 1 902 –353<br />

L8 Anzahl Kontrollen Schwarzarbeit (BGSA) (A5) min. 1 824 1 500 1 594 94<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

B1 Wirtschaftliche Betriebsführung, sodass der <strong>Kanton</strong> durch den<br />

AVIG-Vollzug finanziell nicht belastet wird: vollständige Kostenvergütung<br />

durch den Bund (Ausnahme: <strong>Kanton</strong>sbeteiligung<br />

nach Art. 92 Abs. 7<br />

min. 99,7% 99,8% 99,9%<br />

bis , Art. 59d bzw. Art. 27 Abs. 5 AVIG) (A3)<br />

Abweichungsbegründungen<br />

W1 Angaben gemäss Businessplan der Unternehmungen. Ausgewiesen werden Ansiedlungsprojekte mit Entscheid der Unternehmung<br />

für einen Standort im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>, bei denen die kantonale Standortförderung Beratung und Unterstützung mit<br />

grösserem Aufwand bot.<br />

W2 vgl. W1<br />

W3 100 = Schweizer Durchschnitt, die aktuellste und endgültige Berechnung bezieht sich auf den Zeitraum Januar bis<br />

Dezember 2010.<br />

L2 Der geplante Rückgang der Arbeitsbewilligungen für Arbeitnehmende aus EU-8-Ländern wurde durch erteilte Arbeitsbewilligungen<br />

an Drittstaatsangehörige mehr als kompensiert.<br />

L3 Starke Zunahme des Meldeverfahrens infolge Erweiterung der Personenfreizügigkeit: Bewilligungspflicht für Arbeitnehmende<br />

aus Ländern der EU-Erweiterung (EU8, ohne Rumänien und Bulgarien) entfiel auf den 1. Mai.<br />

L4 Effizienterer Einsatz der personellen Ressourcen<br />

L5 Die Planungsangaben stützen sich auf die zum Planungszeitpunkt gegenwärtigen Prognosen der Expertengruppe des Bundes,<br />

der Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF), anderer Institute und eigener Einschätzung.<br />

L6 Das AWA hat keinen direkten Einfluss auf die Anzahl der zu subventionierenden Wohnungen. Diese hängt von den von<br />

gemeinnützigen Bauträgern bei den Gemeinden eingereichten Gesuchen ab. Derzeit sind 51 zu subventionierende Wohungen<br />

in Bearbeitung, bei der Stadt <strong>Zürich</strong> sind weitere 332 ausstehend.<br />

L7 Die geplante Anzahl Kontrollen beruhte auf der Vorgabe des SECO 2010. In der Leistungsvereinbarung 2011–2012 mit dem<br />

SECO wurden jährlich 1850 Kontrollen vereinbart.

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