07.02.2013 Aufrufe

PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

546<br />

Transferaufwände<br />

Anteile anderer Gemeinwesen an Einnahmen und Beiträgen ohne Zweckbindung des <strong>Kanton</strong>s werden als Transferaufwand<br />

ausgewiesen. Die Aufwände werden in der gleichen Rechnungsperiode erfasst, wie die entsprechende Ertragsbuchung. Die<br />

Verbuchung erfolgt in der Regel brutto.<br />

Entschädigungen an Gemeinwesen sind Abgeltungen für Dienstleistungen von Gemeinwesen, die für den Staat ganz oder<br />

teilweise Aufgaben erfüllen, die öffentlichen Zwecken dienen und nach der gegebenen Aufgabenteilung Sache des Staates<br />

sind. Die Entschädigungen an Gemeinwesen werden in der Rechnungsperiode als Transferaufwand erfasst, in welcher die<br />

Leistungen von den anderen Gemeinwesen erbracht werden.<br />

Beiträge sind gemäss Staatsbeitragsgesetz vom 1. April 1990 „zweckgebundene geldwerte Leistungen für die Erfüllung von<br />

Aufgaben im öffentlichen Interesse“. Auch diese stellen Transferaufwand dar. Sie werden ausgerichtet in der Form von Kostenanteilen,<br />

Kostenbeiträgen oder Subventionen. Bei Kostenanteilen und Kostenbeiträgen hat der Empfänger einen rechtlich<br />

begründeten Anspruch, bei Subventionen nicht. Kostenbeiträge unterscheiden sich von Kostenanteilen dahingehend, als<br />

dass die Höhe des Beitrages nicht gesetzlich definiert ist, sondern vom <strong>Kanton</strong>srat mit dem Budget festgelegt wird.<br />

Beiträge unterscheiden sich von den Investitionsbeiträgen dadurch, dass beim Empfänger keine dauerhaften Vermögenswerte<br />

mit Investitionscharakter begründet werden. Beiträge sind zweckgebunden und können mit zusätzlich einzuhaltenden<br />

Bedingungen beim Empfänger versehen sein.<br />

Für die periodengerechte Erfassung der Beiträge wird jeder Einzelfall gesondert beurteilt. Bei Kostenanteilen und Kostenbeiträgen<br />

erfolgt die Verbuchung im Jahr der Leistungserbringung des Empfängers. Bei Subventionen ist für die Verbuchung<br />

ein rechtsgültiger Entscheid notwendig. Die Verbuchung ist gleich geregelt wie diejenige bei Kostenanteilen.<br />

Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen (Finanzvermögen)<br />

Diese umfassen Kassenbestände, Postguthaben, Sichtguthaben bei Banken, Zahlungen unterwegs, kurzfristige Geldmarktanlagen<br />

mit originären Laufzeiten von weniger als 90 Tagen oder Geldmarktanlagen, die jederzeit in Bargeld umgewandelt<br />

werden können. Flüssige Mittel werden zum Nennwert und Geldmarktanlagen zum Marktwert bewertet.<br />

Forderungen (Finanzvermögen)<br />

Forderungen werden verbucht, wenn die entsprechende Lieferung oder Leistung erbracht ist und der Nutzen an den Käufer<br />

beziehungsweise Leistungsbezüger übergegangen ist. Forderungen werden zu Nominalwerten ausgewiesen, sofern deren<br />

Rückzahlung innerhalb eines Jahres vorgesehen ist. Andernfalls werden diese als langfristige Finanzanlage behandelt. Für<br />

zweifelhafte Forderungen, das allgemeine Kreditrisiko und zu erwartende Ertragsminderungen (Skonti) werden Wertberichtigungen<br />

vorgenommen. Die Forderungen werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung wertberichtigt. Pauschale<br />

Wertberichtigungen sind nur zulässig, wenn solide Erfahrungswerte vorliegen. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich<br />

nach den konkreten Verhältnissen.<br />

Vorräte und angefangene Arbeiten (Finanzvermögen)<br />

Warenvorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellkosten und dem realisierbaren Nettoverkaufswert<br />

bilanziert. Die Anschaffungs- und Herstellkosten werden nach der gewichteten Durchschnittsmethode ermittelt. Ist<br />

die Durchschnittskostenmethode unverhältnismässig, kann eine andere Bewertungsmethode beantragt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!