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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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3920 Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht<br />

Hauptereignisse<br />

Gemäss Bundesverfassung erhalten die <strong>Kanton</strong>e 10% des Reinertrags aus der Besteuerung der gebrannten<br />

Wasser. Diese Mittel sind für die Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen zu<br />

verwenden. Beiträge gingen erneut an verschiedene Einrichtungen im Präventions- und Behandlungsbereich<br />

(Alkoholberatungsstellen). Die gesamte Leistungsabgeltung an die Alkoholberatungsstellen<br />

erfolgte auf der Grundlage von Berechnungen des Instituts für Sucht- und Gesundheitsforschung der<br />

Universität <strong>Zürich</strong>. An seiner Sitzung vom 28. November hat der <strong>Kanton</strong>srat die Motion KR-Nr. 2/2011<br />

betreffend Teilrevision des Sozialhilfegesetzes dem <strong>Regierungsrat</strong> als Postulat überwiesen. Gegenstand<br />

des Vorstosses bilden der Einsatz der Fondsmittel und die Überprüfung der Wirksamkeit.<br />

Nach der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung<br />

von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten erhalten<br />

die <strong>Kanton</strong>e 0,5% des Bruttospielertrags der Lotterieunternehmen. Diese Mittel sind zur Prävention und<br />

Bekämpfung von Spielsucht im Lotterie- und Wettbereich zu verwenden (Art. 18 der Interkantonalen<br />

Vereinbarung). Ein Konzept, welches eine kontinuierliche Prävention und Beratung durch anerkannte<br />

Fachstellen vorsieht, befindet sich vom Februar 2011 bis März 2013 in der Umsetzungsphase. Die Umsetzung<br />

wird vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität <strong>Zürich</strong> fachlich begleitet.<br />

Laufende Aufgaben<br />

Aufgabe / Stand und Kommentar<br />

A1 Der Alkoholfonds dient der Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen und richtet finanzielle<br />

Beiträge an öffentliche und private Institutionen aus. Übertrag von Mitteln an die Erfolgsrechnung der Gesundheits -<br />

direktion (Bereich Prävention)<br />

A2 Der Lotteriespielsuchtfonds dient der Bekämpfung der Spielsucht im Lotterie- und Wettbereich in ihren Ursachen und<br />

Wirkungen. Er richtet finanzielle Beiträge an die Umsetzung des Konzepts Prävention und Bekämpfung von Lotteriespielsucht<br />

und an Institutionen aus.

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