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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Bericht der Finanzkontrolle<br />

zur konsolidierten Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />

B e r i c h t d e r F i n a n z k o n t r o l l e<br />

Basierend auf dem Finanzkontrollgesetz haben wir die auf den <strong>Seiten</strong> 531 bis 628 publizierte<br />

konsolidierte Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong>, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Eigenkapitalnachweis,<br />

Geldflussrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember 2011 abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr geprüft.<br />

Verantwortung des <strong>Regierungsrat</strong>es und der Finanzverwaltung<br />

Gemäss Gesetz über Controlling- und Rechnungslegung (CRG) § 27 legt der <strong>Regierungsrat</strong><br />

Rechenschaft über die Jahresrechnung ab und ist für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer<br />

Rechnungslegungsmethoden zuständig. Die Finanzverwaltung ist im Sinne von CRG<br />

§ 60 und Rechnungslegungsverordnung (RLV) § 41 zuständig für die Erstellung der Jahresrechnung<br />

und der konsolidierten Rechnung. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung,<br />

Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems im Sinne von RLV § 39<br />

mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben<br />

als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist.<br />

Verantwortung der Finanzkontrolle<br />

Unsere Verantwortung gemäss Finanzkontrollgesetz ist es, die Jahresrechnung, die konsolidierte<br />

Rechnung, die Rechnungen der Leistungsgruppen sowie die separaten Rechnungen von<br />

Behörden, Anstalten und Betrieben des <strong>Kanton</strong>s zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfung der<br />

Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> werden der Finanzkommission und dem <strong>Regierungsrat</strong> mitgeteilt,<br />

die Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung der selbstständigen öffentlich-rechtlichen<br />

Anstalten auch der Anstalt und der zuständigen Direktion.<br />

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem CRG und den Schweizer Prüfungsstandards<br />

vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und<br />

durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von<br />

wesentlichen falschen Angaben ist.<br />

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von<br />

Prüfungsnachweisen für die in der Rechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben.<br />

Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies<br />

schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Rechnung als Folge<br />

von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer<br />

das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Rechnung von Bedeutung ist, um<br />

die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil<br />

über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst<br />

die Beurteilung der Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsmethode, der Plausibilität<br />

der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Rechnung.<br />

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende<br />

und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.<br />

Prüfungsurteil<br />

Nach unserer Beurteilung entspricht die konsolidierte Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> für das am<br />

31. Dezember 2011 abgeschlossene Geschäftsjahr mit Ausnahme des vorstehenden Absatzes,<br />

dem Gesetz über Controlling und Rechnungslegung sowie den massgebenden Verordnungen<br />

und Richtlinien.<br />

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