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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Aktivdarlehen im Finanzvermögen<br />

Darlehen im Finanzvermögen werden aktiviert, wenn ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann und sie einen künftigen wirtschaftlichen<br />

Nutzen hervorbringen. Sie werden zum Nominalwert, abzüglich allfälliger Wertberichtigungen, beziehungsweise<br />

dem tieferen Verkehrswert bewertet. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.<br />

Wertberichtigungen von Darlehen werden vorgenommen, wenn der gewährte Zins tiefer ist als der Marktzins, die Bonität<br />

des Schuldners fraglich ist, ein Rangrücktritt besteht oder wenn die Werthaltigkeit der zur Verfügung gestellten Sicherheiten<br />

fraglich ist. Die Höhe der Wertberichtigung richtet sich nach den konkreten Umständen und wird jährlich neu beurteilt.<br />

Investitionsbeiträge<br />

Die vom <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> gewährten Investitionsbeiträge werden aktiviert, wenn der Wert der Investitionsbeiträge verlässlich<br />

ermittelt werden kann und sie einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen über den Empfänger des Investitionsbeitrags für die<br />

Öffentlichkeit hervorbringen oder ihre Nutzung zu Erfüllung einer überjährigen öffentlichen Aufgabe vorgesehen ist. Damit<br />

eine Aktivierung erfolgen kann, muss der Investitionsbeitrag an gesetzliche oder vertragliche Bedingungen geknüpft sein,<br />

deren Nichteinhaltung eine vollständige oder anteilige Rückforderung zu Folge haben und welche rechtlich durchsetzbar<br />

sind. Die Rückforderbarkeit muss zudem wahrscheinlich sein. Es besteht keine Aktivierungsuntergrenze.<br />

Aktivierte Investitionsbeiträge werden über die Nutzungsdauer des mit den Investitionsbeiträgen finanzierten Investitionsgutes<br />

oder aber die kürzere Frist für den Wegfall der mit den Investitionsbeiträgen einhergehenden Auflagen und Bedingungen<br />

abgeschrieben. Grossprojekte mit langjähriger Bauphase werden auf dem Konto „Anlagen im Bau“ aktiviert. Die Umgliederung<br />

erfolgt bei Bauabschluss beziehungsweise bei Phasenabschluss bei gestaffelter Inbetriebnahme.<br />

Vom <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> empfangene Investitionsbeiträge werden unter langfristigen Verbindlichkeiten bilanziert, wenn der Mittelzufluss<br />

zur Finanzierung von Mobilien oder Immobilien resp. eines Investitionsguts verwendet wird, welches für den <strong>Kanton</strong><br />

oder die Öffentlichkeit einen überjährigen wirtschaftlichen Nutzen erbringt. Der Schuldbetrag entspricht dabei dem gewährten<br />

Geldbetrag. Eine Verrechnung der empfangenen Beiträge und des Investitionsguts darf nicht vorgenommen werden. Die<br />

langfristigen Verbindlichkeiten werden über die Nutzungsdauer des mit den empfangenen Investitionsbeiträgen finanzierten<br />

Investitionsguts über die Erfolgsrechnung im Transferertrag linear aufgelöst.<br />

Beteiligungen<br />

Beteiligungen werden aktiviert, wenn ihr Wert mittels anerkannter Bewertungsmethode verlässlich ermittelt werden kann und<br />

sie einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen hervorbringen oder ihre Nutzung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgesehen<br />

ist. Für Beteiligungen im Finanzvermögen und im Verwaltungsvermögen gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.<br />

Beteiligungen im Verwaltungsvermögen<br />

Beteiligungen im Verwaltungsvermögen werden zum Anschaffungswert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bewertet.<br />

Der maximal bilanzierbare Wert entspricht dem Anschaffungswert oder dem tieferen effektiven Wert. Die Beteiligungen<br />

werden jährlich bezüglich ihrer Werthaltigkeit überprüft.<br />

Beteiligungen im Finanzvermögen<br />

Beteiligungen im Finanzvermögen werden zum Verkehrswert bewertet. Für börsenkotierte Gesellschaften entspricht der<br />

Marktwert dem Börsenwert. Für nicht kotierte Gesellschaften werden beispielsweise Kaufangebote oder ertragswertbasierte<br />

Modelle zu Bewertung beigezogen. Die Bewertung der verschiedenen Unternehmensbeteiligungen erfolgt gleichartig.<br />

Marktwertbewertungen werden periodisch aufdatiert und an neue Gegebenheiten angepasst.

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