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PDF, 706 Seiten, 7 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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518<br />

B. Bericht über Vollzug unerledigter Vorstösse<br />

70/2007 Organisation der öffentlichen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung<br />

8. Juni 2009 (Motion Werner Scherrer, Bülach, Martin Arnold, Oberrieden, und Lorenz Schmid, Männedorf).<br />

Der <strong>Regierungsrat</strong> wird beauftragt, dem <strong>Kanton</strong>srat eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Berufsberatung<br />

aus dem Jugendhilfegesetz streicht. Gleichzeitig wird im neuen Einführungsgesetz (nEG) zum Berufsbildungsgesetz<br />

die Berufsberatung so geregelt, dass diese organisatorisch und fachlich dem Mittelschulund<br />

Berufsbildungsamt (MBA) unterstellt wird.<br />

Prüfung<br />

388/2009 Mehr Aus- und Weiterbildungen unterstützen (Stipendienreform III)<br />

29. März 2010 (Motion Lorenz Schmid, Männedorf, Susanna Rusca Speck, <strong>Zürich</strong>, und Johannes Zollinger,<br />

Wädenswil). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für die Ausrichtung<br />

von Stipendien an Personen, die eine Ausbildung absolvieren, die auf einen kantonal oder eidgenössisch<br />

anerkannten Abschluss vorbereitet.<br />

Prüfung<br />

389/2009 Aus- und Weiterbildungsoffensive (Stipendienreform IV)<br />

29. März 2010 (Postulat Jean-Philippe Pinto, Volketswil, Josef Wiederkehr, Dietikon, und Lorenz Schmid,<br />

Männedorf). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird aufgefordert, das Bildungsgesetz vom 1. Juli 2002 (OS 410.1) und die<br />

Stipendienverordnung vom 15. September 2004 (OS 416.1) dahingehend zu ändern, dass zukünftig die Ausrichtung<br />

von Beiträgen ohne Rückzahlungsverpflichtung (Stipendien) und von Beiträgen mit Rückzahlungsverpflichtung<br />

(Darlehen) vermehrt und mit einer grösseren Flexibilität ausgerichtet werden.<br />

Insbesondere sollen:<br />

a) der Anteil von Darlehen gegenüber Stipendien generell gesteigert werden;<br />

b) Darlehen für die Ausbildung und Weiterbildung auf der Tertiärstufe ausgerichtet werden können;<br />

c) Darlehen für die Weiterbildung auf der Sekundarstufe II ausgerichtet werden können;<br />

d) Darlehen für die weiterführende Berufsbildung ausgerichtet werden können;<br />

e) Darlehen in Ergänzung zu Stipendien ausgerichtet werden können;<br />

f) die Bemessungsgrundlagen für Stipendien und Darlehen angepasst, d.h. abgestuft werden.<br />

Dabei ist die Ausrichtung und Bewirtschaftung der Darlehen durch die Zürcher <strong>Kanton</strong>albank zu prüfen.<br />

Prüfung<br />

395/2009 Neue Beitragsfinanzierungsmodelle für die Hochschulen - Neuordnung der Studienfinanzierung mit<br />

einer stärkeren Beteiligung der Studierenden<br />

29. März 2010 (Postulat Thomas Vogel, Illnau-Effretikon, Philipp Kutter, Wädenswil, und Thomas Maier,<br />

Dübendorf). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird eingeladen, verschiedene Modelle der finanziellen Beteiligung der<br />

Studierenden an ihrer eigenen tertiären Ausbildung («Investition in sich selbst») zu prüfen, die jeweiligen<br />

Konsequenzen aufzuzeigen und dem <strong>Kanton</strong>srat hierüber Bericht zu erstatten. Besonderes Augenmerk ist<br />

dabei auf ein neues Darlehenssystem sowie die Verbesserung des Stipendienwesens zu richten.<br />

Prüfung

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