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Massenarbeiter und Personalpolitik in Deutschland ... - ISF München

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turdifferenzen im System der <strong>in</strong>dustriellen Beziehungen dieser drei Länder,<br />

die wir im folgenden kurz skizzieren.<br />

(a) Wie <strong>in</strong> unseren Ausgangsüberlegungen näher dargelegt (vgl. Kap. I),<br />

folgen <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik <strong>Deutschland</strong> die <strong>in</strong>dustriellen Beziehungen<br />

auf Betriebsebene dem Modell "normierter Verhandlung". Darunter ist die<br />

historische Ausgestaltung e<strong>in</strong>es Verhandlungssystems zu verstehen, das im<br />

hohem Maße durch gesetzliche <strong>und</strong> kollektivrechtliche Regelungen vorstrukturiert<br />

ist. Bekanntlich ist dieses Verhandlungssystem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e "duale<br />

Struktur" der Interessenvertretung der Arbeitskräfte e<strong>in</strong>gebaut: Der Abschluß<br />

von Tarifverträgen (e<strong>in</strong>schließlich Firmentarifverträgen) bleibt<br />

überbetrieblich agierenden Gewerkschaften vorbehalten, die alle<strong>in</strong> Arbeitskampfmaßnahmen<br />

nach streng geregelten Verfahren e<strong>in</strong>leiten können;<br />

die Betriebsräte handeln auf Betriebsebene <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em engen Netz gesetzlicher<br />

<strong>und</strong> tarifvertraglicher Regelungen, dessen Eckpfeiler e<strong>in</strong>klagbare<br />

Mitbestimmungsrechte darstellen - Arbeitskampfhandlungen s<strong>in</strong>d<br />

ausgeschlossen, es besteht Friedenspflicht. Diese duale Struktur bedeutet<br />

nicht (wie <strong>in</strong> den Verrechtlichungsthesen vielfach unterstellt wird; vgl. Erd<br />

1978), daß das Verhandlungssystem vor den Toren des Betriebes Halt<br />

macht. Die Betriebsparteien (Management, Betriebsrat) verhandeln e<strong>in</strong>erseits<br />

mit der Zielsetzung neuer Normierungen (Betriebsvere<strong>in</strong>barung),<br />

andererseits s<strong>in</strong>d Anwendung <strong>und</strong> Auslegung bestehender Regelungen im<br />

Regelfall Gegenstand von Verhandlung <strong>und</strong> werden nur im Konfliktfall<br />

arbeitsgerichtlich durchgesetzt. Das System wird abgestützt durch <strong>in</strong>formelle<br />

E<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> Aushandlungsprozesse - Konfliktfälle werden vielfach<br />

gütlich, d.h. ohne Normbezug beigelegt. Das "normierte Verhandlungssystem"<br />

hat Kultur- <strong>und</strong> Verhandlungsstil der <strong>in</strong>nerbetrieblichen Interessenvertretung<br />

der Arbeitskräfte <strong>in</strong> spezifischer Weise geprägt: Betriebsräte<br />

verhalten sich überwiegend legalistisch, bilden Verhandlungsrout<strong>in</strong>en aus<br />

<strong>und</strong> agieren auf e<strong>in</strong>gefahrenen Gleisen (vgl. Altmann u.a. 1982).<br />

Das "normierte Verhandlungssystem" weist den Betriebsräten dort Starke<br />

Verhandlungsposition zu, wo sie sich auf Rechtspositionen, <strong>in</strong>sbesondere<br />

Mitbestimmungsrechte, stützen können. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage haben sich<br />

- vor allem <strong>in</strong> Großbetrieben - gut aufgebaute, gewissermaßen konsolidierte<br />

Verhandlungsfelder <strong>und</strong> entsprechende Verhandlungsrout<strong>in</strong>en zwischen<br />

den Betriebsparteien herausgebildet. Zu solchen Verhandlungsfeldern<br />

gehören etwa Beschäftigungsstatus, <strong>in</strong>dividueller <strong>und</strong> kollektiver Beschäftigungsschutz,<br />

Arbeitszeitregelungen e<strong>in</strong>schließlich Pausengestaltun-<br />

Düll/Bechtle/Moldaschl (1991): <strong>Massenarbeiter</strong> <strong>und</strong> <strong>Personalpolitik</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> Frankreich.<br />

URN: http://nbn-resolv<strong>in</strong>g.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100374

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